Kleidung dürfe die Kommunikation im Schulleben nicht erschweren. Aus religiösen Gründen getragene Vollverschleierung könne eine solche darstellen. So oder so ähnlich will der niedersächsische Landtag das Schulgesetz ändern.
Niedersachsen wird voraussichtlich noch im August ein Verbot der Vollverschleierung an Schulen einführen. Über eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes soll der Landtag noch in diesem Monat entscheiden. Das entschieden alle vier Fraktionen am Donnerstag einstimmig nach einer Beratung des Kultusausschusses.
Verbände hatten dort Bedenken und Anregungen vorgetragen, die berücksichtigt werden sollen. Die islamischen Verbände selber hatten auf die Einladung zu einer Stellungnahme nicht reagiert. Zur praktischen Handhabung des geplanten Verbots von Verschleierungen wie Niqab oder Burka plant die Landesschulbehörde, Vorschriften herauszugeben.
Kleidung darf Kommunikation nicht erschweren
Hintergrund für die geplante Änderung des Schulgesetzes ist der Fall einer aus religiösen Gründen vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück, die sich weigerte, den Niqab abzulegen. Bei dem Gesichtsschleier sind nur die Augen zu sehen. Der Fall hatte in der Landespolitik intensive Debatten ausgelöst.
In dem Gesetzentwurf heißt es, Schüler dürften mit ihrem Verhalten oder ihrer Kleidung nicht die Kommunikation im Schulleben erschweren. Die aus religiösen Gründen getragene Vollverschleierung könne eine derartige Erschwerung darstellen. Grundlage des Entwurfs war ein Antrag der FDP.
Die Schülerin aus Belm hatte seit dem siebten Schuljahr einen Niqab getragen. Um ihr den Schulabschluss zu ermöglichen, wurde das Verhalten geduldet. Nach Auskunft des Kultusministeriums hat die junge Frau mittlerweile ihren Abschluss gemacht und die Schule verlassen.
Rechtssicherheit oder Ermessensspielraum für die Schulen?
Bei der Anhörung im Kultusausschuss lehnten Eltern- und Schülervertreter das geplante Vollverschleierungsverbot ab. Wie der Vorsitzende des Landesschülerrats, Birhat Kaçar, sagte, löse ein Verbot die Probleme im praktischen Umgang mit vollverschleierten Schülerinnen nicht. Diese könnten und müssten von den Schulen vor Ort gelöst werden, wie dies im Fall der Schülerin in Belm auch gelungen sei. Auch der Vorsitzende des Landeselternrates, Mike Finke, regte eine Regelung von Problemfällen in der Eigenverantwortung der Schulen an.
Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte befürwortet das geplante Verbot. Die Schulen benötigten in Konfliktfällen Klarheit und Rechtssicherheit, sagte der Verbandsvorsitzende Manfred Busch. Gleichwohl müsse den Schulen ein Ermessensspielraum gelassen werden.
Auch die Föderation türkischer Elternvereine in Niedersachsen findet ein Verbot einer Vollverschleierung sinnvoll. Diese behindere oder verhindere eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht, sagte die Vorsitzende der Föderation, Seyhan Öztürk.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Schulgesetzänderung in Niedersachsen: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23791 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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