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Nach Beschluss des VG Schleswig: Jetzt auch Mas­kenpf­licht an Schleswig-Hol­steins Schulen

19.08.2020

Schulklasse mit Masken

Halfpoint - stock.adobe.com

Kehrtwende in Kiel: Künftig gilt auch in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht an den Schulen. Die Bildungsministerin reagiert damit auch auf einen vorangegangenen Gerichtsbeschluss.

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Kurskorrektur an der Förde: Jetzt führt auch Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht an den Schulen ein. Dies verkündete Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Mittwoch in Kiel, nachdem es bisher nur eine dringende Empfehlung gab. Die Maskenpflicht gilt ab Montag auf dem Schulgelände, aber nicht im Unterricht. Die "dringende Empfehlung" im Norden galt bisher ab der 7. Klasse. Jetzt gilt die Maskenpflicht für alle Jahrgänge.

Noch am vergangenen Freitag, nach der ersten Schulwoche, hatte Prien eine Maskenpflicht als nicht geboten eingestuft. Die Erfahrungen der ersten Woche hätten gezeigt, dass der dringenden Empfehlung des Ministeriums in den Schulen weitestgehend gefolgt werde. Prien hatte aber auch erklärt, angesichts des weiteren Infektionsgeschehens eine mögliche Pflicht zu prüfen.

Von den nahezu 800 Schulen in Schleswig-Holstein sind seit Schuljahresbeginn am 10. August zuletzt in etwa 15 Schulen einzelne Schülergruppen (Kohorten) wegen Corona-Fällen oder Verdachtsfällen vorsorglich nicht im Präsenzunterricht unterrichtet werden.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass ein Kieler Schüler, der gegen das Tragen einer Maske im Unterricht Widerspruch eingelegt hatte, die Mund-Nasen-Bedeckung vorerst nicht aufziehen muss. Der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung, weswegen die Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden könne, stellte das Verwaltungsgericht am Mittwoch fest. Für andere Schülerinnen und Schüler hat die Entscheidung den Angaben zufolge keine unmittelbaren Auswirkungen.

Prien (CDU) hatte direkt danach erklärt, der Beschluss des Verwaltungsgerichts werde ausgewertet. Bei ihrem Statement am Nachmittag in Kiel erklärte sie den Kurswechsel bei der Maskenpflicht nun mit dem Beschluss.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Nach Beschluss des VG Schleswig: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42540 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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