Das Urteil im Strafverfahren gegen den Promikoch Alfons Schuhbeck wird dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Das LG München I teilt mit, dass die Begründung zur Revision fristgerecht vorliegt.
Drei Jahre und zwei Monate Haft wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen. So lautete das Urteil der 6. Strafkammer des Landgerichts (LG) München I im Prozess gegen den Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck. Zudem hat das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 1,23 Millionen Euro angeordnet.
Nach dem Schuldspruch hatte Schuhbeck angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen wird, ist seit Montag offiziell. Das LG bestätigte in einer Mitteilung, dass die Begründung zur Revision fristgerecht eingegangen sei. Seitens der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert hatte, waren keine Rechtsmittel angekündigt worden.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass sich Schuhbeck im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr von seinen bisherigen Verteidigern vertreten lassen wird. Man habe das Mandat in allseitigem Einvernehmen beendet, teilte Schuhbecks Sprecher Peter Dietlmaier mit. Stattdessen setzt Schuhbeck auf den Berliner Anwalt Ali B. Norouzi.
sts/LTO-Redaktion
Nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50770 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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