FragDenStaat beantragt erneut einstweilige Anordnung: Welche Lobby-Akti­vi­täten betrieb das Schröder-Büro?

26.08.2022

Die Plattform FragDenStaat will Auskunft über mögliche Lobby-Aktivitäten des Schröder-Büros. Nachdem sie das fälschlicherweise erst vom Bundeskanzleramt verlangte, stellt sie den Antrag nun nochmal.

Der Internetplattform FragDenStaat hat beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin eine einstweilige Anordnung gegen das Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) beantragt. Dabei geht es um die Beantwortung von Fragen zu möglichen Lobby-Aktivitäten aus dem Büro.

Die Plattform will unter anderem wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben. Bislang hat sich das Büro geweigert, diese Fragen zu beantworten.

Vergangene Woche hatte in dieser Sache bereits das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass FragDenStaat grundsätzlich ein Auskunftsrecht zusteht. Trotzdem musste die Plattform eine Niederlage einstecken, weil sie sich an das Bundeskanzleramt gerichtet hatte. Das OVG stellte in seinem Beschluss fest, dass es sich bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder nicht um einen Teil des Bundeskanzleramts handelt, sondern im presserechtlichen Sinne um eine eigenständige Behörde.

In dem Rechtsstreit hatte zuvor das Verwaltungsgericht (VG) Berlin der Plattform noch ein Auskunftsrecht generell abgesprochen, weil es sich bei FragDenStaat nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handelt. Der Chefredakteur der Plattform Arne Semsrott sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des VG im Juni. Der Trägerverein von FragDenStaat, die Open Knowledge Foundation Deutschland, ließ daraufhin Inhalte aus der Plattform in Form einer Zeitung drucken. Wegen der "neuen Sachlage" stehe FragDenStaat damit ein Auskunftsrecht zu, entschied dann das OVG Berlin-Brandenburg.

Beim VG Berlin ist auch Verfahren des früheren Bundeskanzlers selbst anhängig. Schröder verlangt vom Bundestag die Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Die zuständige 2. Kammer plant im ersten Halbjahr 2023 den Fall zu verhandeln, wie dpa vom Gericht erfuhr. Schröder verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Der Haushaltsausschuss hatte Schröder ein Teil seiner Sonderrechte entzogen und die Abwicklung seines Büros beschlossen.

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

FragDenStaat beantragt erneut einstweilige Anordnung: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49440 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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