Schreiber-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richterinnen abgelehnt

15.10.2012

Der Prozess gegen den ehemaligen Waffen-Lobbyisten Karlheinz Schreiber vor dem LG Augsburg geht weiter nur schleppend voran. Am Montag, dem vierten Verhandlungstag, stellte die Vorsitzende Richterin immerhin die Personalien Schreibers fest. Außerdem wurde ein zweiter Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richterinnen als unbegründet zurück gewiesen.

Der heute 78 Jahre alte Schreiber war 2010 in Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zurück nach Augsburg an eine andere Kammer des Landgerichts (LG).

In dem neuen Verfahren geht es darum, ob Schreiber zur Tatzeit in Kanada lebte und damit dort - und nicht in Deutschland - steuerpflichtig gewesen wäre. Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeworfene Bestechung des Ex-Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich verjährt ist, wie es die Richter 2010 angenommen hatten.

Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt - allerdings laut dem LG nicht wie ursprünglich vorgesehen mit dem Zeugen Max Strauß, dem Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schreiber-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richterinnen abgelehnt . In: Legal Tribune Online, 15.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7314/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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