Schreiber-Prozess: Urteil auf dem Prüfstand

dpa/hho/LTO-Redaktion

17.05.2010

Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben das Urteil des Landgerichtes Augsburg gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber angefochten.

Schreibers Verteidiger begründete die Revision unter anderem mit dem zu hohen Strafmaß, bei dem der in dubio pro reo- Grundsatz nicht hinreichend berücksichtigt worden sei.

Der 76-jährige Schreiber war Anfang Mai wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Damit blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von neuneinhalb Jahren.

Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass Schreiber in den Jahren zwischen 1988 und 1993 Provisionen aus Panzer- und Flugzeuggeschäften nicht versteuert und damit dem Fiskus 7,3 Millionen Euro vorenthalten hatte. Schreiber bestritt dies während des gesamten Verfahrens.

Zitiervorschlag

Schreiber-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/545 (abgerufen am: 02.12.2024 )

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