Rückschlag für die Gegner eines No-Deal-Brexits: Das höchste schottische Zivilgericht lehnt eine Klage gegen die von Premier Johnson initiierte Zwangspause für das Parlament ab. Doch das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.
Das oberste schottische Zivilgericht hat eine Klage gegen die von Premierminister Boris Johnson erwirkte mehrwöchige Zwangspause des britischen Parlaments abgelehnt. Das Gericht fühlt sich für diese Streitfrage nicht zuständig, wie britische Medien am Mittwoch aus dem Gerichtssaal in Edinburgh berichteten.
Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31. Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige Einschränkung des Parlaments. Ähnliche Klagen wurden auch vor Gerichten im nordirischen Belfast und in London eingereicht.
Am Donnerstag sollte der Fall vor dem High Court in der britischen Hauptstadt verhandelt werden. Ein letztinstanzliches Urteil dürfte aber am Ende der Supreme Court fällen. Der Klage in London hatte sich auch der ehemalige konservative Premierminister John Major angeschlossen.
No-No-Deal-Gesetz könnte zu Neuwahlen führen
Johnson hatte bei Königin Elizabeth II. erfolgreich beantragt, das Parlament in London von Mitte September bis Mitte Oktober zu suspendieren, um in einer neuen Sitzungsphase sein Regierungsprogramm vorzulegen. Der Schritt ist so kurz vor dem EU-Austrittsdatum Ende Oktober höchst umstritten. Die Zeit, in der die Abgeordneten einen ungeregelten Brexit per Gesetzgebungsverfahren noch verhindern können, ist dadurch stark verkürzt.
Johnson droht damit, Großbritannien notfalls auch ohne Deal aus der Europäischen Union zu führen. Dies hätte aber erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und viele andere Lebensbereiche. Sowohl der Premierminister als auch seine Widersacher versuchen, mit Verfahrenstricks ihre Ziele zu erreichen. Das Parlament ist im Brexit-Kurs völlig zerstritten.
Johnson kündigte am späten Dienstagabend an, eine Neuwahl zu beantragen, wenn ihm die Abgeordneten den Weg zu einem No-Deal-Brexit per Gesetz versperren.* "Ich will eigentlich keine Wahl, aber wenn die Abgeordneten für eine weitere sinnlose Verzögerung des Brexits stimmen, wäre das der einzige Ausweg", sagte Johnson.
Parlament soll heute entscheiden
Das Parlament hatte am Dienstag gegen den Willen der Regierung den Weg für ein Gesetzgebungsverfahren frei gemacht, mit dem ein Brexit ohne Abkommen an Halloween verhindert werden soll. Der Entwurf sollte noch am Mittwoch durch das Unterhaus gepeitscht werden, damit er so schnell wie möglich dem Oberhaus vorgelegt werden kann. Sollten auch die Lords zustimmen, kann der Entwurf Gesetz werden.
Im Brexit-Streit fordert der CSU-Europapolitiker Manfred Weber eine harte Linie der EU gegen die Regierung von Johnson. "Die Methode Johnson darf keinen Erfolg haben", sagte der Fraktionschef der Europäischen Volkspartei (EVP) in Brüssel. "Die EU muss stark und geeint sein, es darf keine Neuverhandlungen geben."
Johnson fordert Änderungen am EU-Austrittsvertrag und betont, die Chancen dafür seien gestiegen. Doch hat die EU-Seite bisher lediglich gesagt, falls Johnson konkrete neue Vorschläge mache, werde man sie sich anschauen. Dabei geht es um Alternativen zu der Garantieklausel für eine offene Grenze in Irland, zum sogenannten Backstop. Noch wartet die EU-Kommission aber auf die Vorschläge aus London.
*Update am Tag der Veröffentlichung, 14:28:
Johnson hat seine Ankündigung noch einmal konkretisiert: Der britische Premierminister will am 15. Oktober ein neues Parlament wählen lassen, sollten ihm die Abgeordneten den Weg zu einem No-Deal-Brexit per Gesetz versperren. Das sagte Johnson am Mittwoch in einer lebhaften Fragestunde des Unterhauses. Johnson ist auf die Zustimmung der Oppositionangewiesen, um eine Neuwahl auszulösen. Denn dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Die Opposition zeigt sich jedoch zögerlich, weil sie fürchtet, Johnson könnte den Wahltermin nach einer Abstimmung nachträglich auf einen Termin nach dem EU-Austritt verschieben, um doch noch einen Brexit ohne Abkommen zu erreichen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Schottischer Court of Session: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37433 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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