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LG Stuttgart sieht Befangenheit: Schöffe dad­delte, Pro­zess muss neu starten

27.11.2024

Prozess am LG Stuttgart

In dem Prozess vorm LG Stuttgart geht es u.a. um versuchten Mord. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

Seit fünf Tagen wird in Stuttgart gegen drei Männer verhandelt, die Teil einer großen Gewaltserie in der Region sein sollen. Nun fängt der Prozess von vorne an. Verantwortlich dafür ist ein Schöffe, der eine WhatsApp-Nachricht gelesen hat.

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Einer der großen Prozesse um die Gewaltserie im Raum Stuttgart muss neu aufgerollt werden, weil ein Schöffe während einer Zeugenaussage eine WhatsApp-Nachricht gelesen hat. Alle Angeklagten hätten seine Ablehnung beantragt, weil sie den Mann für möglicherweise befangen hielten, teilte ein Sprecher des Landgerichts (LG) Stuttgarts mit.

Der Schöffe könne sich aus Sicht der Angeklagten und ihrer Anwälte bereits auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt und daher die Beweisaufnahme nicht so aufmerksam verfolgt haben, wie es geboten sei. Die Strafkammer stimmte zu, denn ein solcher Zweifel könne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters begründen, wie es hieß.

Nach §§ 31 Abs. 1, 24 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Maßgeblich ist dabei die Sicht eines vernünftigen Ablehnungsberechtigten.

Das Verfahren soll nun vom 7. Januar 2025 an erneut beginnen. Alles, was an den fünf bisherigen Prozesstagen verhandelt wurde, wie beispielsweise Zeugenvernehmungen, muss wiederholt werden.

Vorwurf des versuchten Mordes

Im Prozess müssen sich zwei junge Männer seit Ende Oktober verantworten, weil sie im März 2023 einen damals 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen angeschossen und lebensgefährlich verletzt haben sollen. Den beiden zu Prozessbeginn 21 und 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen wird versuchter Mord vorgeworfen. Angeklagt ist zudem ein damals 21 Jahre alter türkischer Staatsangehöriger wegen Strafvereitelung. Er soll nach der Tat die Waffe entsorgt haben, die der Schütze wohl illegal besessen hatte.

Die Schüsse werden der Gewaltserie zwischen zwei rivalisierenden Banden in der Region Stuttgart zugerechnet, die die Ermittler seit Mitte 2022 beschäftigt. Die mutmaßlichen Täter ordnet die Staatsanwaltschaft der Gruppe aus dem Raum Esslingen zu, das Opfer soll eine Führungsperson der rivalisierenden Gruppe aus Zuffenhausen gewesen sein.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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LG Stuttgart sieht Befangenheit: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55972 (abgerufen am: 20.05.2025 )

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