Druckversion
Sonntag, 24.09.2023, 06:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/schlussantraege-eugh-c100-18-brand-fahrzeug-verwendung-auslegung-richtline/
Fenster schließen
Artikel drucken
34133

Schlussanträge zu Brand in Garage: Auch ein geparktes Auto wird "ver­wendet"

28.02.2019

Brennendes Auto

(c) mhp - stock.adobe.com

Ein seit mehr als 24 Stunden abgestelltes Auto gerät von selbst in Brand, ein Wohnhaus wird beschädigt. Wer muss dafür zahlen? Die KFZ-Haftpflicht, findet der EuGH-Generalanwalt. Das Fahrzeug sei nämlich immer noch "verwendet" worden.

Anzeige

Generalanwalt Yves Bot schlägt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, dass der Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" in der Richtline über die KFZ-Haftpflichtversicherung (Rli. 2009/103/EG) den Fall erfasst, dass ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage abgestelltes Fahrzeug von selbst in Brand gerät. Dies geht aus seinen Schlussanträgen zu einem Fall aus Spanien hervor, bei dem sich zwei Versicherer um Ersatz für die durch einen Fahrzeugbrand entstandenen Sachschäden streiten (Az. C-100/18).

Im August 2013 fing ein in der Garage eines Einfamilienhauses geparktes Fahrzeug, das seit mehr als 24 Stunden nicht mehr gefahren worden war, durch einen technischen Defekt im Schaltkreis Feuer. Für die durch den Brand am Haus entstanden Schäden in Höhe von rund 45.000 Euro kam zunächst die Gebäudeversicherung auf. Das Geld wollte sich der Gebäudeversicherer dann aber vom KFZ-Haftpflichtversicherer zurückholen. Der Schadensfall sei nämlich bei einem durch die KFZ-Versicherung gedeckten Ereignis bei der Fahrzeugverwendung entstanden. Die spanischen Gerichte waren sich bei der Auslegung der entsprechenden EU-Richtline und dem Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" nicht sicher und gaben den Fall weiter nach Luxemburg.

Der Generalanwalt kam in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass der Fall unter den Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" falle. Der Unionsgesetzgeber habe Verkehrsunfällen keine zeitlichen Grenzen für den Unfalleintritt festgelegt. Eine jeweilige Einzelfallprüfung würde zudem zu Rechtsunsicherheit führen. Laut Generalanwalt fallen nur die Fälle nicht unter den Begriff "Verwendung", bei denen das Fahrzeug nicht zu Beförderungszwecken, sondern etwa als Arbeitsmaschine, Waffe oder Wohnstätte benutzt wurde.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend, häufig folgt das Gericht den Vorschlägen aber. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Schlussanträge zu Brand in Garage: Auch ein geparktes Auto wird "verwendet" . In: Legal Tribune Online, 28.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34133/ (abgerufen am: 24.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Versicherungsrecht
    • Auto
    • Haftpflichtversicherung
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
22.09.2023
Wirecard

Streit um D&O-Versicherung:

Markus Braun nimmt Beru­fung zurück

Markus Braun will eine Versicherung zur Deckung von Prozesskosten in Anspruch nehmen. Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung weist das LG Düsseldorf im Juli ab. Die Berufung nimmt der frühere CEO von Wirecard nun zurück.

Artikel lesen
20.09.2023
IT-Sicherheit

Nach Schönbohm-Abberufung:

Faeser stellt sich dem Innen­aus­schuss mit Ver­spä­tung

Im Innenausschuss des Bundestages stand Bundesinnenministerin Faeser am Mittwoch Rede und Antwort zur Causa Schönbohm. Aus Sicht der Opposition sind damit aber noch nicht alle Vorwürfe ausgeräumt.

Artikel lesen
23.09.2023
Quizze

LTO-Rechtsquiz einmal anders:

Wie gut kennen Sie diese Serien und Filme mit Jura-Bezug?

Normalerweise fragen wir in unserem Rechtsquiz immer "hartes" Jura ab. Heute zeigen wir aber mal unsere weiche Seite und wollen von Ihnen wissen: Wie gut kennen Sie die folgenden Jura-Filme und Anwaltsserien?

Artikel lesen
22.09.2023
Glücksspiel

Wettbüros und Jugendschutz:

Führe uns nicht in Ver­su­chung

Wettbüros in Rheinland-Pfalz müssen 250 Meter Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen halten. Eine Betreiberin klagte dagegen. Ist die Abstandsregelung ein wirksames Mittel zur Suchtprävention? Die Frage entschied nun das OVG Koblenz.

Artikel lesen
21.09.2023
Körperverletzung

BayObLG verweist zurück ans LG München:

Straf­pro­zess gegen Jérôme Boa­teng geht weiter

Das LG München verurteilte den Fußballspieler wegen gewalttätiger Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe. Nun kassierte das BayObLG die Entscheidung in vollem Umfang, das LG habe es sich in einigen Punkten zu leicht gemacht.

Artikel lesen
22.09.2023
Staatsexamen

Tipps fürs Jurastudium:

So lernst Du mit Fällen fürs Examen

Karteikarten und Lehrbücher gehören auch dazu, am wichtigsten aber finden viele Jurastudierende das Lernen mit Fällen. Wo bekommt man für den eigenen Wissensstand geeignete Fälle her? Und was macht man dann mit denen? Hier gibt es Antworten.

Artikel lesen
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Köln

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Se­k­re­tär / Se­k­re­tärin (m/w/d) in der Rechts­be­ra­tung

Becker Büttner Held , Ber­lin

Ju­rist / Le­gal Coun­sel (m/w/d) Scha­den Heil­we­sen

Ecclesia Holding GmbH , Det­mold

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Le­gal Cor­po­ra­te Coun­sel / Un­ter­neh­mens­ju­rist (m/w/d)

WERTGARANTIE Group , Han­no­ver

Men­to­ring-Pro­gramm für Ju­ris­tin­nen

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP , Frank­furt am Main

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Mehr Effizienz – Arbeiten mit der Textbausteinverwaltung

25.09.2023

beA von der BRAK-Oberfläche bis zur Nutzung in RA-MICRO

25.09.2023

Noerr Practice - Nachhaltigkeit

12.10.2023, Dresden

UN World Conference on Human Rights in Vienna 1993 - Strengthening Imperatives 30 Years After

27.09.2023, Wien

Innovationstag für Anwaltskanzleien Herbst 2023 bei K2L

27.09.2023, Nürnberg

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH