Schlussanträge zu Brand in Garage: Auch ein geparktes Auto wird "ver­wendet"

28.02.2019

Ein seit mehr als 24 Stunden abgestelltes Auto gerät von selbst in Brand, ein Wohnhaus wird beschädigt. Wer muss dafür zahlen? Die KFZ-Haftpflicht, findet der EuGH-Generalanwalt. Das Fahrzeug sei nämlich immer noch "verwendet" worden.

Generalanwalt Yves Bot schlägt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, dass der Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" in der Richtline über die KFZ-Haftpflichtversicherung (Rli. 2009/103/EG) den Fall erfasst, dass ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage abgestelltes Fahrzeug von selbst in Brand gerät. Dies geht aus seinen Schlussanträgen zu einem Fall aus Spanien hervor, bei dem sich zwei Versicherer um Ersatz für die durch einen Fahrzeugbrand entstandenen Sachschäden streiten (Az. C-100/18).

Im August 2013 fing ein in der Garage eines Einfamilienhauses geparktes Fahrzeug, das seit mehr als 24 Stunden nicht mehr gefahren worden war, durch einen technischen Defekt im Schaltkreis Feuer. Für die durch den Brand am Haus entstanden Schäden in Höhe von rund 45.000 Euro kam zunächst die Gebäudeversicherung auf. Das Geld wollte sich der Gebäudeversicherer dann aber vom KFZ-Haftpflichtversicherer zurückholen. Der Schadensfall sei nämlich bei einem durch die KFZ-Versicherung gedeckten Ereignis bei der Fahrzeugverwendung entstanden. Die spanischen Gerichte waren sich bei der Auslegung der entsprechenden EU-Richtline und dem Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" nicht sicher und gaben den Fall weiter nach Luxemburg.

Der Generalanwalt kam in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass der Fall unter den Begriff "Verwendung eines Fahrzeugs" falle. Der Unionsgesetzgeber habe Verkehrsunfällen keine zeitlichen Grenzen für den Unfalleintritt festgelegt. Eine jeweilige Einzelfallprüfung würde zudem zu Rechtsunsicherheit führen. Laut Generalanwalt fallen nur die Fälle nicht unter den Begriff "Verwendung", bei denen das Fahrzeug nicht zu Beförderungszwecken, sondern etwa als Arbeitsmaschine, Waffe oder Wohnstätte benutzt wurde.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend, häufig folgt das Gericht den Vorschlägen aber. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlussanträge zu Brand in Garage: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34133 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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