Schlussanträge zur versagten Übernahme von TNT durch UPS: Kom­mis­sion hat Rechte von UPS ver­letzt

25.07.2018

2013 untersagte die Kommission die Übernahme des Niederländischen Paketzustellers TNT durch UPS. Der EuG erklärte den Beschluss der Kommission später wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Zu Recht, findet die EuGH-Generalanwältin.

Generalanwältin Juliane Kokott am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch ihre Schlussanträge zum Fall der gescheiterten Übernahme von TNT Express durch UPS vorgelegt. Sie schlägt dem EuGH vor, das Urteil der Europäischen Gerichts (EuG), das einen Kommissionsbeschluss für nichtig erklärte, der die Übernahme untersagt hatte, zu bestätigen (Az. C-265/17 P).

2012 hatte UPS angekündigt, seinen niederländischen Konkurrenten TNT übernehmen zu wollen und dadurch zum europäischen Marktführer DHL aufzuschließen. Die Europäische Kommission hatte dieses Vorhaben am 30. Januar 2013 trotz umfassender Zugeständnisse von UPS untersagt. So würde die Übernahme den Wettbewerb auf den nationalen Märkten für Express-Paketdienste in 15 Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigen, weil die Zahl der großen Anbieter durch die Übernahme jeweils auf drei oder sogar nur zwei Anbieter reduziert würde, argumentierte die Europäische Kommission. Dies hätte Preissteigerungen zu Lasten der Kunden befürchten lassen, wie eine ökonometrische Analyse der Europäischen Kommission belege.

Das EuG erklärte den Beschluss der Kommission im März 2017 wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Die Kommission habe während des Verwaltungsverfahrens das von ihr zugrunde gelegte ökonometrische Modell wesentlich geändert, ohne UPS darüber zu informieren und dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Damit habe die Kommission die Verteidigungsrechte von UPS verletzt, entschied das EuG.

Die Generalanwältin schlägt dem EuGH in ihren Schlussanträgen vor, die Rechtsmittel der Kommission gegen das EuG-Urteil zurückzuweisen und das Urteil damit zu bestätigen. Die ökonometrische Analyse sei eine der wesentlichen Grundlagen für die Einwände gewesen, welche die Kommission der geplanten Übernahme entgegengesetzt habe. Die Kommission hätte UPS zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte in die Lage versetzen müssen, ihren Standpunkt zu diesem Modell sachdienlich vorzutragen. Zudem habe die Kommission keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass es ihr nicht möglich gewesen sei, UPS zu der Analyse anzuhören.

Eine Übernahme von TNT durch UPS wird aber auch wohl ein Urteil des EuGH nicht mehr ermöglichen. TNT wurde zwischenzeitlich von FedEX übernommen. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlussanträge zur versagten Übernahme von TNT durch UPS: Kommission hat Rechte von UPS verletzt . In: Legal Tribune Online, 25.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29963/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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