Bei Ärger über Verspätungen oder wegen des Gepäcks sollen Flugreisende bald eine Schlichtungsstelle einschalten können. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz ließ der Bundesrat am Freitag passieren.
Fluggäste müssen sich mit ihren Beschwerden zunächst an die Airline wenden. Lehnt diese Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert nach zwei Monaten nicht, sollen sich Kunden voraussichtlich ab dem 1. November an die neue Vermittlungsinstanz wenden können.
Für Fluggesellschaften ist die Beteiligung an der geplanten privatrechtlich organisierten Stelle freiwillig.
Führt die Schlichtung zu nichts, können Reisende versuchen, eine Entschädigung mit Hilfe von privaten Agenturen geltend zu machen. Diese helfen den Flugreisenden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Zahlung einer Erfolgsprovision.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Gesetz passiert auch Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8661 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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