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OLG lehnt Antrag der Gene­ral­staats­an­walt­schaft ab: Puig­de­mont bleibt weiter auf freiem Fuß

22.05.2018

Carles Puigdemont

(c) Convergència Democràtica de Catalunya, Wikimedia Commons, CC BY 2.0; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der Haftbefehl gegen Carles Puigdemont bleibt vorerst ausgesetzt. Einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, den früheren Regionalpräsidenten wieder in Auslieferungshaft zu nehmen, lehnten die Richter am OLG Schleswig ab.

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Spaniens Justiz wirft dem katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont Anstiftung zur Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Schleswig geht davon aus, dass er deswegen auszuliefern ist. In Haft muss er deswegen aber in Deutschland weiterhin nicht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschied. Der Senat sehe, anders als die GStA, keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Fluchtgefahr.

Anlass für den Antrag der GStA, Puigdemont in Auslieferungshaft zu nehmen, waren neue Informationen der spanischen Behörden. Insbesondere geht es um Videos, die Gewalt gegen spanische Polizisten zeigen. "Die Ausschreitungen hatten ein solches Ausmaß, dass die GStA davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern ist", heißt es in deren Mitteilung. Nach deutschem Recht käme nicht nur eine Strafbarkeit wegen Hochverrats, sondern auch wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall in Betracht.

Bereits am 5. April hatte das OLG zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, dieser aber unter Auflagen ausgesetzt. Dabei soll es nun vorerst auch bleiben. Das Gericht entschied aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Beweise, dass die Auslieferung nur wegen des Vorwurfs der Veruntreuung, nicht aber wegen Rebellion in Betracht komme. Im letzteren Fall droht Puigdemont in seiner Heimat eine deutlich schärfere Strafe.

GStA bereitet weiteren Antrag vor

Das juristische Verfahren um eine Auslieferung des katalanischen Separatistenführers geht nun weiter. Derzeit bereitet die GStA einen Antrag vor, die Auslieferung Puigdemonts für zulässig zu erklären. Darüber muss dann erneut das OLG entscheiden. Grundlage für die Festnahme hierzulande war ein von Spanien erlassener Europäischer Haftbefehl.

Für das illegale Referendum Puigdemonts wurden nach Darstellung der spanischen Justiz 1,6 Millionen Euro öffentliche Mittel ausgegeben. Gegen den Vorwurf der Rebellion hat Puigdemont vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch eingelegt. Er bestreitet auch, öffentliche Mittel veruntreut zu haben.

Nach dem Referendum und einem Beschluss zur Abspaltung Kataloniens von Spanien war Puigdemont Ende Oktober 2017 von der spanischen Zentralregierung als Regionalpräsident abgesetzt worden. Unmittelbar nach seiner Amtsenthebung setzte er sich nach Brüssel ab, um der spanischen Justiz zu entkommen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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OLG lehnt Antrag der Gene­ral­staats­an­walt­schaft ab: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28735 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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