Mehr Transparenz, Minderheitenschutz und Bürgerrechte: Der Landtag in Kiel beschließt eine stark reformierte Landesverfassung. Ein Gottesbezug in der Präambel findet nach einer Grundsatzdebatte trotz Werbens von Regierungschef Albig keine Mehrheit.
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Mittwoch mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine in zahlreichen Punkten reformierte Landesverfassung beschlossen. Eine insbesondere von der CDU-Fraktion, aber auch Abgeordneten anderer Parteien und von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) geforderte Einfügung eines Gottesbezugs in die Präambel wurde aber vom Parlament in Kiel mehrheitlich verworfen. Den neuen Verfassungstext hatte ein Sonderausschuss des Landtags in einjährigen Beratungen erarbeitet.
Für diesen Verfassungstext stimmten 61 der 69 Abgeordneten bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Notwendig waren 46 Stimmen. Drei Abgeordnete fehlten.
Nachdem zwei Anträge für einen Gottesbezug gescheitert waren, stimmte auch die CDU der neuen Verfassung "mit Bauchweh" zu, wie Fraktionschef Daniel Günther bereits zuvor angekündigt hatte. Auch Ministerpräsident Albig und SPD-Fraktionschef Ralf Stegner warben vergeblich für einen Gottesbezug, stimmten am Ende aber auch der insgesamt als gut bezeichneten Verfassung zu. Die neue Verfassung soll der Lebenswirklichkeit der Menschen näher kommen und mehr demokratische Beteiligungsmöglichkeiten bieten.
Mit der reformierten Verfassung gelten künftig niedrigere Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide. Das Land schützt nun auch die digitale Privatsphäre. Die dänischen Schulen werden finanziell den deutschen gleichgestellt. Redner aller Parteien lobten, dass die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung jetzt Verfassungsrang hat und damit nicht nur für den Bildungsbereich gilt. Zu weiteren neuen Staatszielen zählen auch Passagen zur norddeutschen Zusammenarbeit oder zur Partnerschaft im Nord- und Ostseeraum.
dpa/una/LTO-Redaktion
Schleswig-Holstein gibt sich neue Verfassung: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13418 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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