Die Insolvenz von Schlecker liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück, noch immer wird um viele Millionen Euro gestritten. In einer Verhandlung vor dem BGH geht es um Forderungen des Insolvenzverwalters.
Mehr als zehn Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker versucht der Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz, mehr Geld für die Gläubiger zu erstreiten. Er hat einstige Lieferanten von Schlecker nach festgestellten Kartellverstößen auf Schadenersatz verklagt. Eine große Klage wird am Dienstag ab 10.00 Uhr am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt (Az. KZR 42/20). In diesem Verfahren fordert der Insolvenzverwalter mindestens rund 212 Millionen Euro von mehreren großen Drogerieartikel-Herstellern.
Das Bundeskartellamt hatte gegen die Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 Informationen ausgetauscht hatten. Dabei ging es etwa um beabsichtigte Preiserhöhungen oder den Stand der Verhandlungen mit einzelnen Handelsketten. Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste. In den ersten beiden Instanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. (LG Frankfurt/Main - Urt. v. 10.08.2018, Az. 2-03 O 239/16 sowie OLG Frankfurt/Main - Urt. v. 12.05.2020, Az. 11 U 98/18 (Kart))
Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiterinnen - es waren vor allem Frauen - verloren ihren Arbeitsplatz. Das Geld aus den Kartellklagen könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen. Ob es am Dienstag ein Urteil gibt, ist offen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Millionenforderungen des Insolvenzverwalters: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48935 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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