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Schiedsgericht bestätigt Urteil des DFB-Bundesgerichts: Bochum darf 2:0-Sieg behalten

28.04.2025

Patrick Drewes wird vom Platz geführt

Der verletzte Bochum-Torhüter, Patrick Drewes, wird nach dem Vorfall vom Platz geführt. Foto: picture alliance / nordphoto GmbH | Engler

Vor vier Monaten wurde der Torwart des VfL Bochum bei einer Partie gegen den 1. FC Union Berlin mit einem Feuerzeug abgeworfen. Nun hat das Schiedsgericht bestätigt: Trotz Endstand von 1:1 wird das Spiel mit 2:0 für Bochum gewertet.

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Das Bundesliga-Spiel des 1. FC Union Berlin gegen Bochum wird nach dem Feuerzeugwurf auf VfL-Torwart Patrick Drewes endgültig mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet. Das urteilte das Ständige Schiedsgericht über vier Monate nach dem Skandalspiel, das eigentlich 1:1 geendet hatte. Das Schiedsgericht bestätigte damit die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes.

"Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt", äußerte Schiedsgerichts-Vorsitzender Udo Steiner. Die Voraussetzungen von § 18 Nr. 4 S. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) seien erfüllt. Die Vorschrift lautet: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein […] ein Verschulden an dem Spielabbruch, so ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten."

Union Berlin: Urteil entspricht nicht sportlich-fairem Wettbewerb

Das Gericht wies damit nicht nur die Klagen der Unioner, sondern auch die des FC St. Pauli und von Holstein Kiel ab. Auch die beiden abstiegsbedrohten Vereine hatten gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts geklagt. Laut Mitteilung des DFB entschied das Schiedsgericht, dass der FC St. Pauli und Holstein Kiel keinen Anspruch auf Überprüfung des DFB-Sportgerichtsurteils hätten. Ihre Betroffenheit von der Entscheidung sei aufgrund des während der Saison immer in Bewegung befindlichen Tabellenstandes nur virtuell.

"Wir akzeptieren das Urteil des Schiedsgerichtes, auch wenn es unserer Auffassung von einem sportlich-fairen Wettbewerb in der Bundesliga nicht entspricht", sagte Union-Präsident Dirk Zingler. "Am Ende liegt es in erster Linie in der Verantwortung der teilnehmenden Klubs, die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten, sportlich erzielte Ergebnisse zu schützen und nicht zu versuchen, Ereignisse von außen für den eigenen Vorteil zu missbrauchen".

Spielabbruch durch "Nichtangriffspakt"

Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.

Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.

Das DFB-Sportgericht hatte im Januar zunächst geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwächt worden sei. Deshalb wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Das DFB-Bundesgericht wies die Berufung der Berliner im Februar ebenfalls zurück und bestätigte das erste Urteil.

Die Berliner warfen Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. "Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen", hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz entgegnet.

Letzter Hoffnungsschimmer für Bochum

Für den Tabellenletzten aus Bochum ist das Urteil des Schiedsgerichts so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer im Abstiegskampf. Nachdem das Rückspiel gegen Union am Sonntag auch 1:1 geendet hatte, ist der VfL kaum noch zu retten. Aktuell liegt die Mannschaft von Trainer Dieter Hecking vier Zähler hinter dem Relegationsrang. Sollte Bochum am Freitag den Showdown in Heidenheim verlieren, stünde der siebte Bundesliga-Abstieg fest.

Die Berliner haben den Klassenerhalt hingegen längst sicher. Für sie ist die Entscheidung aus sportlicher Sicht bedeutungslos. "Wir sind froh, dass die Geschichte nun hoffentlich endgültig erledigt ist und sich beide Vereine in den kommenden Wochen voll auf die sportlichen Herausforderungen an den letzten drei Bundesliga-Spieltagen konzentrieren können", sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig.

lmb/dpa/LTO-Redaktion

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Schiedsgericht bestätigt Urteil des DFB-Bundesgerichts: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57074 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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