Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chefs fordert insgesamt 900.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz vor dem Landgericht München I. Der für Mittwoch angesetzte Prozess ist nun kurzfristig abgesagt worden wegen Besorgnis der Befangenheit.
Max Strauß war 2004 vom Landgericht Ausgburg zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil wurde ein Jahr später jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) wieder aufgehoben und an eine andere Kammer des LG Augsburg zurückverwiesen, die Strauß nunmehr freisprach.
Im Zuge der Schadensersatzklage wirft Strauß den Justizbehörden verschiedene Amtspflichtverletzungen vor, die zu Lasten seiner Person in der elfjährigen Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Affäre des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber begangen worden seien.
Strauß' Anwältin Seliha Temucin begründete die Ablehnung der Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit zum einen mit einer "unrichtigen und und grob unvollständigen" Mitteilung im Vorfeld des Rechtsstreites. Andererseits sei mit der Prüfung etwaiger Amtspflichtverletzungen der Leitende Oberstaatsanwalt beauftragt worden, gegen den sich die Vorwürfe zum Teil richteten.
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/981 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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