Satzungsversammlung: Strengere Prüfungskriterien für Fachanwaltstitel?

von age/LTO-Redaktion

28.06.2010

Die Satzungsversammlung, das Parlament der deutschen Anwaltschaft, hat in einer Sitzung in Berlin beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, ihr eine eigene Prüfungskompetenz im Rahmen der Verleihung des Titels eines Fachanwalts einzuräumen. Auch eine zentralisierte Prüfung für den Theorie-Teil des Fachanwaltstitels wurde diskutiert.

Nach den Regeln der augenblicklich bestehenden Fachanwaltsordnung sind die für die Verleihung zuständigen Vorstände der Rechtsanwaltskammern auf eine lediglich formale Nachprüfung der von den Kandidaten vorgelegten Qualitätsnachweise beschränkt. Dies wurde von Teilen des Anwaltsparlaments schon seit langem als eine einer Selbstverwaltungsorganisation nicht angemessene Regelung kritisiert.

Die Satzungsversammlung hat im Zusammenhang mit der Entscheidung ein Prüfungskonzept für Fachanwälte diskutiert, das insbesondere die Stellung einheitlicher, zentral gestellter Klausuren zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse eines Fachanwalts vorsieht. Dies könne ein Modell sein, das verwirklicht werde, wenn die Aufforderung an den Gesetzgeber erfolgreich ist.

Zitiervorschlag

age/LTO-Redaktion, Satzungsversammlung: Strengere Prüfungskriterien für Fachanwaltstitel? . In: Legal Tribune Online, 28.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/829/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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