Der radikale Salafisten-Prediger Pierre Vogel darf an diesem Samstag in der Offenbacher Innenstadt mit einer Kundgebung auftreten. Die Veranstaltung "Scharia - barbarisch oder perfekt?" dürfe stattfinden, sagte ein Sprecher der Stadt am Mittwoch und bestätigte damit gleichlautende Medienberichte.
Die Stadt "wünsche den Auftritt nicht", aber es gebe keine haltbare Rechtsgrundlage, ein Versammlungsverbot auszusprechen. Ein Verbot komme erst dann in Betracht, wenn eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bevorstehe, so der Sprecher weiter. Davon könne derzeit nicht die Rede sein. In der Vergangenheit hatten Gerichte dem salafistischen Prediger bei Einsprüchen gegen Versammlungsverbote wiederholt Recht gegeben. Zuletzt hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof im September vergangenen Jahres eine Kundgebung in Frankfurt am Main gestattet (Beschl. v. 05.09.2013, Az. 2 B 1903/13).
Widerstand gegen die Kundgebung kommt indes von einem breiten Bündnis aus Parteien und Vereinen, die in einigen hundert Metern Entfernung eine Gegendemonstration angemeldet haben. "Wir wollen durch unser bürgerschaftliches Engagement dem Salafistenspuk ein deutliches Zeichen entgegensetzen und klarstellen, dass Offenbach diese Radikalen nicht will", sagte im Vorfeld Wolfgang Malik, Sprecher der Offenbacher Grünen und Mitorganisator des Protests.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Offenbach gestattet Salafisten-Kundgebung: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12344 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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