Ein türkischer Staatsangehöriger, der über seinen Youtube-Account Videos verbreitet hatte, die den Terrorismus und den gewaltsamen Dschihad unterstützen, kann sofort abgeschoben werden. Der 12. Senat des VGH wies mit Beschluss vom Mittwoch die Beschwerde des Mannes zurück.
Der Mann hatte über Youtube Videos verbreitet, die den Terrorismus und den gewaltsamen Dschihad unterstützen. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte ihn daraufhin ausgewiesen. Sein persönliches Verhalten stelle eine "tatsächliche und hinreichend schwere gegenwärtige Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland dar", so die Behörde. Über die dagegen beim Verwaltungsgericht (VG) Freiburg erhobene Klage des Antragstellers ist noch nicht entschieden.
Seinen Antrag, ihm bis zur Entscheidung über die Klage Abschiebungsschutz zu gewähren, lehnte das VG genauso ab wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Das öffentliche Interesse am sofotigen Vollzug der Ausweisung überwiege das Interesse des Mannes am Aufschub, weil die Klage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werde (Beschl. v. 14.11.2012, Az. 12 S 2092/12).
Über Youtube und Facebook zum bewaffneten Kampf aufgerufen
Der Antragssteller hatte nach früheren Angaben des Innenministeriums ein Video, das zum bewaffneten Kampf aufruft, mit den Worten kommentiert: "Möge Allah uns allen die Möglichkeit geben, zum Dschihad zu ziehen und als Märtyrer zu sterben."
Die Behörden waren dem Salafisten auf die Spur gekommen, nachdem er ein Video des 2010 ums Leben gekommenen deutschen Al-Kaida-Mitglieds Bekkay Harrach ins Internet gestellt hatte. Diesen Beitrag hatte er mit seinem Facebook-Account verlinkt, wo er auch den beanstandeten Kommentar veröffentlicht hatte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
VGH Baden-Württemberg zur Unterstützung von Terrorismus: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7568 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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