Sächsischer VerfGH zu Delegationen des Landtags: Auch NPD-Abgeordnete dürfen mitfahren

21.03.2013

Der Kanton Bern hat für April eine Delegation des Sächsischen Landtags eingeladen, die nun neu zusammengestellt werden muss. Denn bisher durfte kein Abgeordneter der NPD mitfahren. Nach dem Sächsischen VerfGH verstieß das gegen das Gebot der formalen Gleichbehandlung von Fraktionen.

Vom 22. bis 25. April wird eine Delegation des Sächsischen Landtags das Parlament des Kantons Bern besuchen. Aller Voraussicht nach wird dabei nun auch ein Abgeordneter der NPD den Sächsischen Landtag repräsentieren.

Im September hatte der Landtag beschlossen, zwölf Delegierte zu entsenden. Die Plätze wurden dabei - mathematisch korrekt - so verteilt, dass alle Fraktionen bis auf die NPD vertreten waren. Die NPD ist im sächsischen Landtag mit acht Abgeordneten die kleinste der sechs Fraktionen, stellt jedoch nur einen Abgeordneten weniger als die Grünen.

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass die NPD vom Besuch nicht ausgeschlossen werden durfte. Wenn der Sächsische Landtag eine Delegation entsendet, die mindestens so viele Mitglieder hat wie der Landtag Fraktionen, müsse jede Fraktion sich beteiligen dürfen. Dies folge aus dem Gebot der formalen Gleichbehandlung von Fraktionen in Art. 39 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung. Denn auch der Besuch eines ausländischen Parlaments sei eine parlamentarische Aufgabe (Urt. v. 21.03.2013, Az. 95-I-12).

hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sächsischer VerfGH zu Delegationen des Landtags: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8384 (abgerufen am: 11.10.2024 )

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