Gerichte: Sächsischer Rechnungshof klagt gegen seine Verlegung

03.08.2012

Wie am Donnerstag bekannt wurde, klagt der sächsische Rechnungshof gegen seine geplante Verlegung von Leipzig nach Döbeln. Dies stößt auf ein geteiltes Echo: Während die SPD-Fraktion im Landtag das juristische Vorgehen der Behörde gegen die geplante Verlegung begrüßt, fordert Döbelns Vize-Bürgermeister indirekt gar die Absetzung des Rechnungshofspräsidenten.

Bereits Ende Juli hatte der Rechnungshof Klage am Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen eingelegt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zuvor ihr umstrittenes Standortegesetz gegen massive Widerstände Anfang dieses Jahres durch den Landtag gebracht. Das Gesetz sieht vor, dass der sächsische Rechnungshof künftig in Döbeln anstatt in Leipzig tagt.

Die FDP im Landtag reagierte mit scharfer Kritik auf die Klage. "Mir fehlt jedes Verständnis, dass der Rechnungshof glaubt, eine Verlegung seines Sitzes um rund 70 Kilometer verletze seine verfassungsrechtliche Stellung", erklärte der Abgeordnete Carsten Biesok. Er vermutet Bequemlichkeit der Beamten und Angestellten als Grund. Biesok griff auch den Rechnungshofpräsidenten Karl-Heinz Binus an. Die Klage zeige, wie weit der von den realen Gegebenheiten in Sachsen weg sei.

Noch deutlichere Worte fand Döbelns stellvertretender Bürgermeister Rocco Werner (FDP): "Man sollte schon darüber nachdenken, ob da die richtige Person an der richtigen Stelle sitzt", zitiert ihn die "Leipziger Volkszeitung" (LVZ/Wochenendausgabe). Es könne nicht angehen, dass eigene Leute gegen eine strukturpolitische Entscheidung des sächsischen Landtages klagen.

Vizepräsident: Klage ist ein ganz normaler Vorgang

Der Vizepräsident des sächsischen Rechnungshofes Stefan Rix verteidigte in der LVZ hingegen das Vorgehen seines Hauses. Der Landtag habe die Argumente des Rechnungshofes im Gesetzgebungsverfahren nicht genug geprüft und abgewogen. Rix hält die Klage für einen "ganz normalen Vorgang".

Rückendeckung erfährt Rix aus den Reihen der SPD-Landtagsfraktion: "Die Verlegung des Rechnungshofes nach Döbeln entbehrt bis heute einer sachlichen Begründung", sagte Holger Mann (SPD). Die Anhörung habe deutlich gemacht, dass mit dem Umzug auch die Arbeitsfähigkeit der Behörde beeinträchtigt wäre. Fast 90 Prozent der Mitarbeiter müssten pendeln, in Zukunft wäre qualifiziertes Personal noch schwerer zu gewinnen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Gerichte: Sächsischer Rechnungshof klagt gegen seine Verlegung . In: Legal Tribune Online, 03.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6772/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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