Anklage im SachsenLB-Verfahren: Staats­an­walt­schaft "ver­gisst" Unter­schrift

05.02.2014

Im Rechtsstreit um eine abgewiesene Anklage im Sachsen LB-Verfahren könnte eine fehlende Unterschrift entscheidend werden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte beim OLG Dresden Beschwerde eingelegt, nachdem das LG Leipzig eine Anklage gegen drei ehemalige Vorstände der Sachsen LB zum Teil nicht zugelassen hatte.

Wie die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch berichtete, fehlt unter dem elektronisch erstellten Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig die Unterschrift. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden bestätigte gegenüber LTO, dass geprüft werde, ob die korrekte Form bei dem Rechtsmittel gewahrt wurde. Der zuständige OLG-Senat habe noch nicht entschieden, ob die Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung der Anklage durch Landgericht (LG) Leipzig zulässig ist. Die Staatsanwaltschaft sei der Ansicht, dass eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend erforderlich ist, um ein Rechtsmittel einzulegen, sagte ein Sprecher gegenüber der dpa.

Die Anklagevorwürfe lauteten unter anderem auf Untreue. Die Angeschuldigten sollen mit dafür gesorgt haben, dass die Jahresabschlüsse 2003 und 2004 unrichtig und geschönt waren. Das LG wies die Anklage zum Teil zurück, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht sah. Im März 2013 war gegen vier weitere Ex-Banker Anklage, unter anderem wegen Untreue, erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dabei unter anderen auf das Gutachten einer externen Anwaltskanzlei gestützt.

Die Sachsen LB war in der weltweiten Finanzkrise ins Trudeln geraten. Rettung kam mit dem Verkauf an die Landesbank Baden-Württemberg. Für Ausfälle aus der Sachsen-LB-Zeit bürgt der Freistaat mit bis zu 2,75 Milliarden Euro. Rund 1,1 Milliarden Euro wurden schon fällig.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anklage im SachsenLB-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10898 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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