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"Schwachkopf", "Lackaffe", "Lügenfritz": Sachsen will Poli­ti­ker­be­lei­di­gung abschaffen

03.06.2026

Friedrich Merz und Robert Habeck bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags im März 2025

Ob die Bezeichnung von Friedrich Merz als "Lügenfritz" oder die von Robert Habeck als "Schwachkopf": Wie sinnvoll ist der Straftatbestand der Politikerbeleidigung? Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler.

 

Nach "Schwachkopf", "Pinocchio" und "Lügenfritz": Sollte die Politikerbeleidigung im § 188 StGB gestrichen werden? Sachsens Justizministerin fordert zum Schutz der Meinungsfreiheit eine "grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte".

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Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) plant einen Vorstoß zur Abschaffung der Politikerbeleidigung in § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Die Justizminister der Länder sollen dies bei ihrer Frühjahrskonferenz (JuMiKo) in Hamburg in der kommenden Woche beraten und im besten Fall beschließen. Ziel des Vorstoßes ist auch eine Reform der Beleidigungsdelikte.

Adressiert wäre der Beschluss an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie möge "prüfen, ob und inwieweit eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte, insbesondere durch eine Präzisierung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 185 StGB, die Abschaffung des § 188 StGB bzw. zumindest dessen tatbestandliche Begrenzung" möglich sei, heißt es in der Beschlussvorlage, die LTO vorliegt.

"Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich", begründete Geiert den Vorstoß. Der Tatbestand der Politikerbeleidigung habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger effektiv verhindert. Stattdessen schüre er die Sorge, dass eine polemische Auseinandersetzung im politischen Diskurs nicht mehr ohne Weiteres möglich sei, teilt das Ministerium weiter mit. Der Schutz politischer Mandatsträger sei zudem auch ohne die Strafnorm möglich, so die Argumentation.

Schwachkopf, Pinocchio, Lügenfritz – worum es geht

Der Tatbestand war erst in dieser Woche wieder stark in die Kritik geraten, nachdem bekannt geworden war, dass einige Facebook-Kommentare zulasten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von Gerichten als strafbare Politikerbeleidigung gewertet wurden. In beiden Fällen ging es um Kommentare unter einem Facebook-Post der Polizei Heilbronn. In diesem ging es um einen Besuch von Merz im Oktober 2025, für den ein Flugverbot im Raum Heilbronn verhängt worden war. 

Antragsgemäß erließen das Amtsgericht (AG) Heilbronn wegen "Lackaffe" und – wie der Tagesspiegel am Dienstag berichtete – das AG Göhringen im Fall "Lügenfritz" Strafbefehle. Letzterer wurde rechtskräftig; das Verfahren wegen "Lackaffe" stellte das Gericht nach Einspruch des Beschuldigten gegen Geldauflage von 100 Euro ein. Wegen "Pinocchio" ermittelte zunächst die Polizei, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch mangels Tatverdachts ein. Weitere Verfahren sind noch anhängig.

Aufsehen hatte auch der Fall des gegen den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gerichtete Schwachkopf-Meme erregt. Deshalb fand im Herbst 2024 beim Beschuldigten sogar eine Hausdurchsuchung statt. Wegen des Memes angeklagt wurde der Mann am Ende nicht.

Auch grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte gefordert

In solchen Fällen kann eine Streichung der Politikerbeleidigung aus dem § 188 StGB einen praktischen Unterschied machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Adressat der Äußerung keinen Strafantrag stellt. Denn dann ist die Aussage nicht als einfache Beleidigung nach § 185 StGB verfolgbar, so schreibt es § 194 StGB vor. In den Fällen des § 188 StGB ist jedoch eine Strafverfolgung auch ohne Strafantrag möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennt. Das ist bei Beleidigungen von Politikern regelmäßig der Fall.

Aus diesen Gründen schlägt das sächsische Justizministerium eine Streichung des gesamten § 188 StGB vor. Dabei enthält diese Vorschrift – anders als vielerorts zu lesen ist – nicht nur die Politikerbeleidigung, die erst 2021 eingeführt wurde. Vielmehr ist in dem Qualifikationstatbestand schon seit Jahrzehnten die Verleumdung und üble Nachrede zulasten von Politikern geregelt. Diese Differenzierung findet sich in der Beschlussvorlage nicht. Neben der Streichung des Paragrafen erklärt sich Sachsen auch zufrieden mit einer Beschränkung der Strafbarkeit auf "Äußerungen, die geeignet sind, die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen".

Zudem schlägt Geiert eine Reform der Beleidigungsdelikte insgesamt vor, um die "Rechtssicherheit zu erhöhen, die Meinungsfreiheit zu schützen und den Persönlichkeitsschutz zu stärken". Die aktuellen Regelungen zur Strafbarkeit von Beleidigungsdelikten seien teils unverständlich. Es brauche klare Grenzen. "Die Strafbarkeit von Worten, insbesondere von politischen Äußerungen, darf nicht uferlos werden", so Geiert. "Es ist Zeit, dass wir das aktuelle Verhältnis von strafrechtlichem Ehrschutz und Meinungsfreiheit im deutschen Strafrecht kritisch überprüfen." Auch die Systematik solle grundlegend überarbeitet werden.

mk/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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"Schwachkopf", "Lackaffe", "Lügenfritz": . In: Legal Tribune Online, 03.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60130 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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