Sachsen: Ver­fas­sungs­schutz darf Daten zu AfD-Abge­ord­neten teil­weise spei­chern

08.09.2020

Der sächsische Verfassungsschutz darf einige Daten von AfD-Abgeordneten und mutmaßliche Bezüge zum rechtsextremistischen Flügel speichern, wie die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags entschied.

Die vom sächsischen Verfassungsschutz gesammelten Daten über AfD-Abgeordnete müssen nur zum Teil gelöscht werden. In einigen Fällen könne die Speicherung von Informationen rechtssicher begründet und belegt werden, teilte die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages (PKK) nach ihrer Sitzung am Montagabend mit. In einem anderen Teil der Fälle hingegen seien die Belege "den hohen rechtlichen Anforderungen nicht gerecht" geworden, hieß es. Diese Daten müssen daher gelöscht werden. Daten von Abgeordneten dürften nur nach den besonderen strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gespeichert werden.

Seit Wochen wird in Sachsen darüber debattiert, ob das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Daten über AfD-Abgeordnete und mutmaßliche Bezüge zum rechtsextremistischen Flügel speichern darf. Im Juli hatten Innenminister Roland Wöller (CDU) und der neue LfV-Chef Dirk-Martin Christian die Speicherung der Daten unter dem früheren Amtschef zunächst als rechtswidrig und deren Löschung als zwingend notwendig bezeichnet - später aber eine nochmalige rechtliche Prüfung des Falles angekündigt.

Der Verfassungsschutz habe die Kontrollkommission zudem informiert, dass zu weiteren Abgeordneten Erkenntnisse vorliegen, "die aus Sicht des LfV eine rechtssichere Speicherung ermöglichen", hieß es in der Mitteilung der PKK. Damit könnten nun mehr Mandatsträger als bisher in den Fokus der Verfassungsschützer geraten. 

Das Gremium stellte auch klar, dass die gesammelten Daten beim Verfassungsschutz aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. Demnach wurden keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, hieß es. Die PKK kündigte an, zur Sammlung und Speicherung von Daten über Abgeordnete in den nächsten Wochen eine endgültige Bewertung vorzunehmen. Die PKK ist das Aufsichtsgremium über den sächsischen Nachrichtendienst, dem jeweils ein Abgeordneter pro Fraktion.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sachsen: Verfassungsschutz darf Daten zu AfD-Abgeordneten teilweise speichern . In: Legal Tribune Online, 08.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42735/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen