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Landeswahlausschuss in Sachsen: AfD-Liste größ­t­en­teils ungültig

08.07.2019

Wahlurne und Umschlag

© kebox - stock.adobe.com

Die AfD liefert sich in Sachsen laut Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der CDU. Doch wegen formaler Mängel hat der Landeswahlausschuss einen großen Teil ihrer Wahlliste für ungültig erklärt: Es sind nur 18 von 61 Kandidaten zugelassen.

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Am 1. September wird in Sachsen gewählt. Bei der Landtagswahl kann die AfD nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses allerdings nur mit 18 statt 61 Kandidaten auf ihrer Liste antreten. Wegen formaler Mängel bei der Aufstellung erklärte das Gremium die Liste am Freitag im Hinblick auf die Plätze 19 bis 61 für ungültig. Die Partei liefert sich in Umfragen mit der CDU ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft. Die Entscheidung könnte zur Folge haben, dass die AfD nach der Landtagswahl am 1. September nicht alle Mandate wahrnehmen kann, die ihr nach dem Ergebnis zustehen.

Die AfD hatte ihre Liste in zwei Versammlungen im Februar und März mit verschiedenen Versammlungsleitern und getrennten sowie ebenfalls verschiedenen Wahlverfahren aufgestellt. Die Frage im Wahlausschuss war nun, ob diese Aufstellung als einheitlich angesehen werden kann. "Die Zweifel haben überwogen", sagte Landeswahlleiterin Carolin Schreck nach der Sitzung der Deutschen Presse-Agentur. Das Gremium verneinte mit sechs Stimmen bei einer Enthaltung, dass die zweite Versammlung eine Fortsetzung war. Dem Gesetz nach müssen alle Bewerber Gelegenheit haben, sich und ihr Programm allen Wählern der Landesliste vorzustellen und an beiden Parteitagen teilzunehmen.

Parteienrechtler: "Besser, vorher streng zu sein, als eine Wahl aufheben zu lassen"

Der Düsseldorfer Parteienrechtler Prof. Dr. Martin Morlok sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Das Wahlrecht ist formal zu handhaben, um Manipulationen auszuschließen". Die Basis der Demokratie müsse hier strikt beachtet werden. Er erinnerte an die Annullierung der Hamburger Landtagswahl 1993 durch das Verfassungsgericht des Bundeslandes - damals ging es um Verstöße der CDU bei ihrer Kandidatenaufstellung. "Da haben sich auch viele Leute aufgeregt und gesagt, das sei unverhältnismäßig", so Morlok. Aber man müsse eben bestimmte Rechtsvorschriften ernst nehmen und Fehler ahnden." In jedem Fall sei es "besser, vorher streng zu sein, als hinterher eine Wahl aufheben zu müssen."

Die sächsische AfD hat nun nur noch über Direktmandate in den 60 Wahlkreisen die Chance, mit mehr als 18 Abgeordneten ins Landesparlament einzuziehen. Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen kündigte umgehend eine Erststimmenkampagne und Landeschef Jörg Urban eine Klage an. Die Entscheidung ist laut Landeswahlleiterin Schreck aber abschließend und ein Einspruch erst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Landtagswahl möglich.

Auf die Frage, wer die Verantwortung für den formalen Fehler trägt, herrschte bei der AfD zunächst Schweigen. Der Bundesvorstand wollte den Vorfall in einer kurzfristig anberaumten Telefonkonferenz besprechen. Der Landesverband wittert indes eine politische Strategie der Gegner und will gegen den Beschluss vor einem ordentlichen Gericht klagen, wie Urban sagte.

Landes-AfD: "Ein juristisch nicht haltbares Boykottverfahren"

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen Mitte Juni um die Dinge. "Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet", sagte sie. Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27. Juni habe sie nichts mehr gehört. Bei früherer Abgabe wäre Zeit gewesen, "über die Dinge zu sprechen und zu einer Lösung zu kommen".

Die AfD indes wittert ein "durchsichtiges, juristisch nicht haltbares Boykottverfahren", um "den stärksten politischen Mitbewerber strategisch zu schwächen", sagte Urban. Er sprach von einem "Komplott der Vertreter der im Landtag sitzenden Altparteien". Im Landeswahlausschuss sitzen Vertreter aller Parteien entsprechend ihrer Ergebnisse bei der Landtagswahl 2014.

Die AfD werde die Klage gewinnen und die stärkste politische Kraft in Sachsen werden, gab sich Urban kämpferisch. "Jetzt erst recht!" Die jüngste Wahlumfrage von Anfang Juli sah die Rechtspopulisten bei 26 Prozent - Kopf an Kopf mit der CDU. Bei 120 Sitzen im Parlament entspräche das rund 30 Abgeordneten.

"Die äußerst fehlerhafte Durchführung der Listenaufstellung durch die AfD ist ein Skandal", sagte der Generalsekretär der SPD Sachsen, Henning Homann. Es könne der Eindruck entstehen, dass die AfD gezielt versuche, das demokratische System zu destabilisieren. Aber auch für die AfD gölten die Regeln der Verfassung, die teilweise Streichung der Landesliste sei eine zwingende Folge schwerer Verfahrensfehler. Die Linke ärgerte sich über die "Verklärungen" der AfD, diese seien unfair den Parteien gegenüber, die sich an Recht und Gesetz hielten.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Landeswahlausschuss in Sachsen: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36351 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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