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Sachsen-Anhalt will Verfassungsschutzgesetz fortentwickeln: Quellen-TKÜ und radi­kale Min­der­jäh­rige

14.08.2019

Kommunikation auf dem Smartphone (Symbol)

(c) tippapatt - stock.adobe.com

Verschlüsselte Kommunikation ist inzwischen Standard. Für Leute, die schwere Straftaten vorhaben, ohnehin. Der Verfassungsschutz blieb dabei bislang außen vor. Das soll sich jetzt ändern.

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Sachsen-Anhalt will sein Verfassungsschutzgesetz ändern und der technischen Entwicklung anpassen, so das Innenministerium am Dienstag in Magdeburg. Verfassungsschützer sollen danach künftig auch verschlüsselte Kommunikation mitverfolgen können, wenn ein Richter zustimmt. "Wir haben die gesetzlichen Regeln so angepasst, dass wir im Grunde genommen weiter das machen können, was wir schon immer machen durften, bevor das Internet kam, bevor Verschlüsselungstechniken kamen", sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann am Dienstag in Magdeburg. Das Gesetz muss erst noch vom Landtag beschlossen werden. 

"Wir sind mit der Zeit - und so ging es ja vielen Nachrichtendiensten und der Polizei - immer weniger in der Lage gewesen, Gespräche auch inhaltlich abzuhören." Hollmann betonte, die sogenannte Quellen-TKÜ sei auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt, vielleicht ein oder zwei im Jahr. Der Verfassungsschutz sei dafür auch auf das Bundesamt für Verfassungsschutz angewiesen. Es gehe um jede laufende Kommunikation vom Telefonat bis zu Messenger-Diensten. 

Auch gegen jugendliche Radikale soll besser ermittelt werden können. Das neue Gesetz sieht vor, dass Erkenntnisse über 14- bis 16-Jährige nicht nur gespeichert, sondern auch an den Verfassungsschutzverbund weitergegeben werden können. Bislang würden Daten in jeweils zweistelliger Zahl gespeichert, sagte Hollmann. Als Beispiel nannte er 15-Jährige, die zum IS ausgereist sind. Wenn beim Bund oder in anderen Ländern Erkenntnisse aufliefen, könnten die aus Sachsen-Anhalt dazu gespeichert werden. Das sei wichtig für eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur in Deutschland, sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). 

Im Gesetzentwurf seien die nachrichtendienstlichen Mittel für die verdeckte Informationsbeschaffung aufgezählt. Alles, was nicht aufgezählt sei, gehe auch nicht. Laut Hollman sind etwa die Observation, der Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern, Bild-Aufzeichnungen, verdeckte Ermittlungen mit und ohne Technik, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen und das Aufklären des Internets aufgeführt. 

Neu sei auch eine stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Bei zwei Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sei ein öffentlicher Teil vorgesehen. Bisher ist die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen. Das Gremium hieß bislang Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) und heißt künftig Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG), weil für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans ebenfalls die Abkürzung PKK genutzt wird.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Sachsen-Anhalt will Verfassungsschutzgesetz fortentwickeln: Quellen-TKÜ und radikale Minderjährige . In: Legal Tribune Online, 14.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37029/ (abgerufen am: 25.09.2023 )

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