Gesetzesnovelle im Kabinett gebilligt: Sachsen-Anhalt: Num­mern und Body-Cams für Poli­zisten

20.09.2016

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem Polizisten künftig bei heiklen Einsätzen individuelle Nummern tragen werden. Auch die viel diskutierten Body-Cams sollen getestet werden.

Die Regeln für die Kennzeichnung von Polizisten auf Demonstrationen sollen nach dem Willen der Landesregierung von Sachsen-Anhalt künftig schärfer werden. Das Kabinett billigte am Dienstag eine Gesetzesnovelle, die eine individuelle Identifizierung der Beamten anhand von Nummern vorsieht. Diese sollen bei jedem Einsatz neu vergeben werden.

Grund dafür ist vor allem, dass die Aufklärung von Übergriffen in unübersichtlichen Situationen wie bei einer Großdemonstration erleichtert werden soll. Treibende Kräfte hinter dem neuen Gesetz waren vor allem die Regierungsparteien SPD und Grüne. Der Koalitionspartner CDU hatte sich lange dagegen gewehrt. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) verglich nach seinem Amtsantritt im Jahr 2011 solche Methoden gar mit der DDR. Laut Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) tragen sowohl seine Partei als auch die Polizeigewerkschaften die Entscheidung mit.

Inhalt der Gesetzesnovelle ist zudem der Einsatz von Namensschildern bei normalen Einsätzen, der bislang per Verordnung geregelt war. Diese kommen nicht zum Einsatz, sofern die Gefahr von Ausschreitungen besteht.

Weiterhin regelt das Gesetz den Test von sogenannten Body-Cams. Dabei handelt es sich um Videokameras, welche die Polizisten am Körper tragen. Sie sollen vornehmlich durch Abschreckung Übergriffe auf Beamte verhindern. 50 solcher Kameras werden nach dem Vorhaben der Regierung über einen Zeitraum von zwei Jahren getestet. Die Kosten dafür betragen 40.000 Euro. 

In anderen Bundesländern wie Hamburg oder dem Saarland kam die Technik bereits zum Einsatz. Über das neue Gesetz in Sachsen-Anhalt entscheidet nun der Landtag.

mam/LTO-Redaktion/dpa

Zitiervorschlag

Gesetzesnovelle im Kabinett gebilligt: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20639 (abgerufen am: 07.12.2024 )

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