Ryanair muss Frankreich 8,5 Millionen Euro wegen rechtswidriger Beihilfen zurückzahlen. Durch die Annahme der Gelder habe die Billigairline gegen EU-Recht verstoßen, so die Kommission am Freitag.
Die Billigairline Ryanair muss dem französischen Staat nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter 8,5 Millionen Euro wegen rechtswidriger Beihilfen zurückzahlen. Verträge zwischen der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung (APFTE) und der Fluggesellschaft zur Förderung des Flughafens Montpellier hätten gegen EU-Recht verstoßen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit.
Hintergrund ist eine Abmachung zwischen Ryanair und der APFTE, wonach die irische Airline 8,5 Millionen Euro erhielt. Im Gegenzug warb Ryanair auf seiner Homepage für Montpellier und die Umgebung als Reiseziel. Nachdem Konkurrenten sich bei den EU-Wettbewerbshüter beschwerten, begann die Kommission im letzten Jahr zu ermitteln.
Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Die Zahlungen der französischen Behörde hätten der irischen Fluggesellschaft einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft und andere Regionalflughäfen geschädigt, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dies sei als Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften zu werten.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Beschluss der Europäischen Kommission: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36863 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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