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Putin unterzeichnet Gesetz: Russ­land setzt keine EGMR-Urteile mehr um

13.06.2022

Ukrainische Zivilist:innen versuchen, aus Kiew zu fliehen, und suchen unter einer Brücke Schutz.

Zu Beginn des Ukraine-Kriegs war der EGMR das erste internationale Gericht, das eine einstweilige Maßnahme gegen Russland erließ. Es solle den Angriff auf die ukrainische Zivilbevölkerung unterlassen. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Emilio Morenatti

Russland erklärte am 15. März seinen Austritt aus dem Europarat – und will sich nicht mehr an seitdem ergangene Urteile des EGMR halten. Präsident Putin unterschrieb nun ein entsprechendes Gesetz.

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Russland will sich nicht mehr an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) halten. Ein entsprechendes Gesetz unterzeichnete Präsident Wladimir Putin am Samstag, wie die Agentur Tass meldete. Demnach werden Urteile, die nach dem 15. März ergangen sind, nicht mehr umgesetzt. Eigentlich müsste sich das Land aber noch bis zum 26. September 2022 an die Urteile halten - bis dahin eingehende Anträge prüft der EGMR nämlich noch.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Russland und die Ukraine waren ursprünglich beide Mitglieder des Europarats. Das Gremium hatte Russlands Mitgliedschaft am 25. Februar in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine zunächst suspendiert. Nachdem der Kreml am 15. März seinen Austritt erklärt hatte, wurde Russland endgültig aus dem Europarat ausgeschlossen.

Der EGMR entscheid bereits über zwei Anträge, die den Ukraine-Krieg zum Gegenstand hatten. Zum einen erließ das Gericht eine einstweilige Maßnahme, nach der Russland den Angriff auf die Zivilbevölkerung unterlassen soll. Zum anderen dürfe Russland die Arbeit einer kremlkritischen Zeitung nicht behindern.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Putin unterzeichnet Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48727 (abgerufen am: 18.01.2026 )

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