Nach Verurteilung in Russland: Gericht weist Beru­fung von Bas­ket­bal­lerin Griner zurück

25.10.2022

Die US-Basketballerin Brittney Griner war in Russland wegen Drogenbesitzes zu neun Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Jetzt hat ein Gericht in Moskau ihre Berufung zurückgewiesen. Der Fall ist ein Politikum.

Ein Moskauer Gericht hat die Berufung der zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilten US-Basketballerin Brittney Griner zurückgewiesen. Das Gericht lehnte der Nachrichtenagentur Interfax zufolge am Dienstag eine Verkürzung der Haftstrafe ab. Nach einer Neuberechnung der Untersuchungshaft, die auf die Strafe angerechnet wird, muss Griner noch etwa rund acht Jahre in Haft bleiben. Das Urteil sei damit rechtskräftig, hieß es weiter. Griner könne in naher Zukunft in eine Justizvollzugsanstalt überstellt werden, wo sie ihre Strafe verbüßen müsse.

Griner war im Februar an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge Haschisch verhaftet und Anfang August von einem Gericht in der russischen Hauptstadt verurteilt worden. International löste das Urteil eine Welle der Solidarität mit der Athletin aus.

Griners Anwälte argumentierten vor dem Berufungsgericht, angesichts der geringen Menge des gefundenen Haschischs sei das Urteil hart und ungerecht. Griner hat sich in ihrem Schlusswort erneut schuldig bekannt, verwies aber auch darauf, dass ihr Urteil härter als die in Russland in solchen Fällen übliche Strafe ausgefallen sei.

Bei der Einreise am Flughafen Moskau-Scheremetjewo waren bei Griner sogenannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Dies wurde als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet. Die US-Regierung bemüht sich intensiv um ihre Freilassung. Unter anderem wegen der möglichen Überstellung des als "Tiergartenmörder" bekannt gewordenen Russen ist der Fall Griner zum Politikum zwischen den USA und Russland geworden.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Verurteilung in Russland: Gericht weist Berufung von Basketballerin Griner zurück . In: Legal Tribune Online, 25.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49989/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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