Das BVerfG hat eine laufende Verfassungsbeschwerde von zwei deutschen Tochterunternehmen des russischen Ölkonzerns per Beschluss "ruhend gestellt". Offenbar konkretisiert sich der Verkauf der unter Treuhandverwaltung stehenden Unternehmen.
Der russische Ölkonzern Rosneft wehrt sich rechtlich gegen die Treuhandverwaltung seiner Tochterunternehmen in Deutschland durch die Bundesnetzagentur. Mit der Übernahme der Kontrolle soll aus Sicht der Bundesregierung die Energieversorgung sichergestellt werden. Durch die Sanktionen gegen Russland war befürchtet worden, dass auch die deutschen Unternehmen von Rosneft in Schwierigkeiten geraten könnten und damit die Versorgung gefährdet werden könnte. Die Tochterfirmen sind an der wichtigen brandenburgischen Erdölraffinerie in Schwedt beteiligt. Die versorgt den Nordosten Deutschlands mit Benzin.
Der Bund hatte im September 2022 mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Mit dem Schritt betrat die Bundesregierung juristisches Neuland. § 17 Energiesicherungsgesetz (EnsiG) bestimmt, dass ein Unternehmen, das kritische Infrastrukturen im Energiebereich betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass die konkrete Gefahr besteht, dass das Unternehmen ohne eine Treuhandverwaltung seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte auf dieser Grundlage hinsichtlich sämtlicher Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen der Rosneft-Töchter die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur angeordnet. Die Bundesnetzagentur ist so unter anderem berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie deren Geschäftsführung Weisungen zu erteilen.
BVerfG: "Bedeutung, könnte sich in kommenden Monaten grundlegend verändern"
Dagegen hatten Rosneft-Vertreter vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Sie waren im März 2023 gescheitert, das BVerwG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Verwaltung. Dagegen erhob Rosneft Verfassungsbeschwerde.
Dieses Verfahren in Karlsruhe wurde nun auf "ruhend gestellt", wie sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus November ergibt, der nun veröffentlicht wurde (Az. 1 BvR 2268/23). In dem knappen Beschluss heißt es: "Mittlerweile haben die Beschwerdeführerinnen das Ruhen des Verfahrens beantragt und Gründe vorgetragen, aus denen sich ergibt, dass sich die Bedeutung des vorliegenden Verfahrens für die Beschwerdeführerinnen in den kommenden Monaten grundlegend verändern könnte. Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, befürwortet die Anordnung des Ruhens des Verfahrens."
Verkauf der unter Treuhandverwaltung stehenden Unternehmen konkretisiert sich
Die Andeutung, dass sich da etwas grundlegend verändern könnte, hängt offenbar mit sich konkretisierenden Verkaufsplänen zusammen. Diesen Zusammenhang bestätige das BMWK auf LTO-Anfrage am Freitag. "Rosneft Russland hat glaubhaft dargelegt, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv betrieben wird", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Öffentliche Stellungnahmen potenzieller Käufer und Gespräche der Bundesregierung würden diese Aussage unterstützen. Die Bundesregierung begrüße dies.
In diesem Zusammenhang stehen auch die Schicksale der Klageverfahren und der Verfassungsbeschwerde. "Das wurde möglich, weil Rosneft die Klagen gegen die Treuhandanordnungen weiterhin ruhend gestellt hat. Dadurch wird dem grundsätzlich immer bestehenden rechtlichen Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirksam begegnet", heißt es weiter. Die Verkaufsverhandlungen sollen also nicht durch laufende Rechtsstreitigkeiten mit Unsicherheiten belegt werden.
Die Treuhandverwaltung nach § 17 Energiesicherheitsgesetz muss immer wieder verlängert werden, zuletzt wurde sie bis zum 10. März 2025 angeordnet.
Sanktionen gegen Russland: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56355 (abgerufen am: 10.02.2025 )
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