Resolution der UN-Vollversammlung: Russ­land aus dem UN-Men­schen­rechtsrat aus­ge­sch­lossen

07.04.2022

Die Vereinten Nationen haben Russlands Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat ausgesetzt. Die UN-Vollversammlung reagiert damit auf Berichte über Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg.

Als Reaktion auf Berichte über russische Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg hat die UN-Vollversammlung die Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ausgesetzt. Eine unter anderem von Großbritannien und den USA eingebrachte entsprechende Resolution wurde am Donnerstag in New York von der Vollversammlung verabschiedet. 93 Mitglieder stimmten dafür, 24 dagegen, 58 enthielten sich. Damit kam die notwendige Zweidrittelmehrheit, für die Enthaltungen nicht gezählt wurden, zusammen.

Im Resolutionstext heißt es, dass "das Recht auf Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Menschenrechtsrat ausgesetzt" werde. Ein derartiger Schritt war zuvor vielfach von Vertretern westlicher Länder gefordert worden. Auch die führenden westlichen Industriestaaten (G7), darunter Deutschland, hatten sich vor der Abstimmung in einer Mitteilung dafür ausgesprochen: "Wir sind überzeugt, dass es jetzt Zeit dafür ist, die Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat zu suspendieren."

Russland bleibt nun zwar bis zum Ende seiner Amtszeit offiziell Mitglied des Rates, verliert aber alle Rechte dieser Mitgliedschaft. Das Land kann beispielsweise an den Sitzungen des Menschenrechtsrats nicht mehr teilnehmen, auch nicht als Beobachter.

Der UN-Menschenrechtsrat ist ein 2006 als Nachfolger der UN-Menschenrechtskommission gegründetes und in Genf angesiedeltes Unterorgan der Vollversammlung. Ihm gehören 47 Mitgliedstaaten an, die jeweils für drei Jahre gewählt werden. Russland sitzt seit 2020 zum wiederholten Mal im Rat.

dpa/aka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Resolution der UN-Vollversammlung: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48089 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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