Deutschland stoppt Nord Stream 2: Diese Sank­tionen aus Europa drohen Russ­land

22.02.2022

Russland drohen nach der Anerkennung der selbst ernannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk in der Ostukraine scharfe Sanktionen. Der Vorschlag der EU-Kommission beschränkt sich nicht auf nur auf Einreiseverbote und Vermögenssperren.

Die EU-Kommission hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unerwartet weitreichende Sanktionen gegen Russland vorgeschlagen, um auf die Entscheidung zu reagieren, die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk als unabhängige Staaten anzuerkennen.

Die Strafmaßnahmen sollen diejenigen treffen, die an der Handlung beteiligt seien, kündigten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel bereits am Montagabend an. Beide verurteilten die Entscheidung des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf das Schärfste.

"Die Anerkennung der beiden Separatistengebiete in der Ukraine ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, die territoriale Integrität der Ukraine und die Vereinbarungen von Minsk", schrieben sie. "Die EU und ihre Partner werden geschlossen, entschlossen und bestimmt in Solidarität mit der Ukraine reagieren."

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hatte bereits vor der russischen Anerkennung darauf hingewiesen, dass ein Sanktionspaket mit verschiedenen Komponenten vorbereitet wurde. Diese Komponenten könnten in Abhängigkeit vom Ausmaß der jeweiligen russischen Aggression in Kraft gesetzt werden, erklärte der Spanier.

Kein Handel mit russischen Staatsanleihen

Ein nun am Dienstag den Mitgliedstaaten präsentierter Entwurf sieht Angaben von Diplomaten zufolge vor, den Handel mit russischen Staatsanleihen zu verbieten, um eine Refinanzierung des russischen Staats zu erschweren. Zudem sollen mehrere Hundert Personen und Unternehmen auf die EU-Sanktionsliste kommen.

Darunter wären rund 350 Abgeordnete des russischen Parlaments, die für die russische Anerkennung der selbst ernannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk in der Ostukraine gestimmt haben, aber auch Banken, die in der Ostukraine Geschäfte machen. Auch sollen die Freihandelsregelungen der EU mit der Ukraine nicht mehr für die Gebiete in der Ostukraine gelten.

Von Personen, Organisationen und Unternehmen, die auf die EU-Sanktionsliste gesetzt werden, werden sämtliche in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren. Zudem dürfen gelistete Personen nicht mehr in die EU einreisen und mit den Betroffenen dürfen auch keine Geschäfte mehr gemacht werden.

Sanktionen für den Energiesektor vorbehalten

An den Beratungen beteiligte Personen betonten, dass das volle Arsenal der Sanktionsmöglichkeiten noch nicht genutzt werde. Sanktionen zum Beispiel gegen den russischen Energiesektor und Ausfuhrverbote für Hightech-Technologie sind für den Fall vorbereitet worden, dass Russland einen Angriff auf die ganze Ukraine startet. Auch Kremlchef Putin wird voraussichtlich noch nicht auf die EU-Sanktionsliste kommen.

Beschlossen werden müssen alle Sanktionen letztlich vom EU-Ministerrat. Die Entscheidung kann auch im schriftlichen Verfahren erfolgen. Über das genaue Vorgehen werden sich voraussichtlich die Außenminister bei einem Sondertreffen am Dienstag in Paris abstimmen.

Update: Deutschland stoppt Nord Stream 2

Mit der Anerkennung der beiden Provinzen im Osten der Ukraine als Staaten habe Russland gegen Grundprinzipien verstoßen. "Nun ist es an der internationalen Gemeinschaft, auf diese einseitigen,
unverständlichen und ungerechtfertigten Handlungen des russischen Präsidenten zu reagieren", sagte Scholz am Dienstag in Berlin bei einer Pressekonferenz mit dem irischen Ministerpräsidenten Micheál Martin.

Als Reaktion auf dass russische Vorgehen gegenüber der Ukraine stoppt die Bundesregierung das Pipeline-Projekt Nord Stream 2. Er habe das Wirtschaftsministerium gebeten, den bestehenden Bericht zur Analyse der Versorgungssicherheit bei der Bundesnetzagentur zurückzuziehen, sagte Scholz. "Das klingt zwar technisch, ist aber der nötige verwaltungsrechtliche Schritt, damit jetzt keine Zertifizierung der Pipeline erfolgen kann. Und ohne diese Zertifizierung kann Nord Stream 2 ja nicht in Betrieb gehen."

"Die Lage ist heute eine grundlegend andere", so Scholz. Angesichts der jüngsten Entwicklungen müsse die Situation neu bewertet werden. Die zuständige Abteilung des Wirtschaftsministeriums werde einen neue Bewertung der Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung dessen vornehmen, "was sich in den vergangene Tagen verändert hat", sagte der Bundeskanzler. "In dieser Phase ist es jetzt wichtig, neben ersten Sanktionen eine weitere Eskalation und damit eine weitere Katastrophe zu verhindern. Darauf zielen alle unsere diplomatischen Anstrengungen."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Deutschland stoppt Nord Stream 2: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47607 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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