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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?: Rossmann klagt in Bayern

25.03.2014

Die Drogeriemarktkette Rossmann fühlt sich durch den Rundfunkbeitrag benachteiligt. Sie müsse für jede Filiale extra zahlen, obwohl es dort weder TV noch Radio oder Internet gebe. Der Bayerische VerfGH beschäftigt sich seit Dienstag mit dem Fall.

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Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird seit Dienstag vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) überprüft. Ein Ingolstädter Anwalt und die Drogeriemarktkette Rossmann klagen, weil sie das seit 2013 geltende Finanzierungsmodell für verfassungswidrig halten. Das Urteil soll am 15. Mai verkündet werden.

Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem Beitrag um eine verdeckte Steuer, für die die Bundesländer als Partner des Staatsvertrages keine Gesetzgebungskompetenz haben. Außerdem verletze der Beitrag den Gleichheitsgrundsatz und die Handlungsfreiheit, trugen sie in der mündlichen Verhandlung vor. Unternehmen mit vielen Betriebsstätten würden zudem viel stärker belastet als Firmen mit nur einem Standort, da der Beitrag pro Betriebsstätte anfällt.

Es stelle niemand infrage, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wertvolle Einrichtung sei, die alle finanzieren müssten, sagte Rossmann-Anwalt Holger Jacobj. Trotzdem sei fraglich, ob dies mit solchen Ungleichheiten und Unterschieden geschehen müsse. Unternehmen mit vielen Standorten wie Rossmann fühlen sich im Nachteil, weil sie für jede Filiale extra zahlen müssen. Die Zahl und die Art der Empfangsgeräte spielen keine Rolle. Dabei gebe es in den etwa 1.750 Drogeriemärkten weder Fernseher oder Radios noch internetfähige Computer.

Auf der Arbeit TV, Radio oder Internet zu nutzen ist weder möglich noch erlaubt

Derzeit zahlt die Drogeriekette für alle Filialen rund 280.000 Euro. Würden alle Beschäftigten unter einem Dach arbeiten, wären nur knapp 39.000 Euro fällig, rechnete Jacobj vor. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass Radio, Fernsehen und Internet in allen Wohnungen und Betriebsstätten genutzt würden. Diese Vermutung könne auch nicht widerlegt werden, kritisierte Jabobj.

Dabei hindere die Erwerbstätigkeit die Beschäftigten vielfach daran, diese Angebote wahrzunehmen. Dafür würden die Angestellten auch nicht bezahlt. "Ich müsste schon als Justiziar einschreiten, wenn wir feststellen würden, dass sie ständig in irgendwelchen Foren des Deutschlandradios chatten", sagte der Justiziar von Rossmann, Stefan Kappe.

Sollte das Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Kläger ganz oder teilweise teilen, wären die anderen Bundesländer allerdings nicht an diese Entscheidung gebunden. Bayern dagegen müsste die Regelung mit seiner Verfassung in Einklang bringen - bestenfalls mit einer Regelung, der auch die anderen Länder zustimmen. Andernfalls müsste der Freistaat den Staatsvertrag kündigen und einen Sonderweg beschreiten. Allerdings werden die Erfahrungen mit dem Rundfunkbeitrag ohnehin gerade im Zuge einer Evaluation überprüft, in die das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes einfließen könnte.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11445 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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