Wegen Korruptionsproblemen: Rumä­nien besch­ließt ums­trit­tene Jus­tiz­re­form

18.10.2022

Am Montag beschloss Rumäniens Oberhaus eine Reform, die den Weg hin zum Beitritt zur Schengen-Zone ermöglichen und die Überwachung der Justiz durch die EU-Kommission beenden sollen. Das Verfassungsgericht kann das aber noch verhindern.

Das rumänische Oberhaus des Parlaments hat als entscheidende Kammer am Montag drei Justizgesetze beschlossen. Sie sehen Neuregelungen zum Status der Richter und Staatsanwälte, zu Befugnissen des Justiz-Selbstverwaltungsorgans CSM sowie zur Organisation des Justizwesens vor.

Die Reform soll bewirken, dass die EU-Kommission die Justiz-Überwachung für das Land einstellt. Damit will die bürgerlich-sozialdemokratische Regierung von Ministerpräsident Nicolae Ciuca ein Hindernis für den seit langem angestrebten Beitritt des Landes zur grenzkontrollfreien Schengen-Zone aus dem Weg räumen. 

Richter weiterhin politisch ernannt

Die Neuregelungen werden insbesondere seitens der Opposition heftig kritisiert. Die öko-liberale Partei USR kündigte an, die beschlossenen Gesetze beim Verfassungsgericht anzufechten.

Sie bemängelt, dass das Parlament vor der Abstimmung kein Gutachten der sogenannten Venedig-Kommission des Europarats abgewartet habe - obwohl EU-Justizkommissar Didier Reynders dies in einer Botschaft per Twitter Ende September empfohlen hatte. Zudem kritisiert die USR, dass Richter und Staatsanwälte weiterhin politisch ernannt würden. Auch hätten die Sondereinheiten der Staatsanwaltschaft, die für Fälle von Korruption und organisierten Verbrechen zuständig sind, wichtige Kompetenzen nicht zurückerhalten. Diese waren ihnen von der als korrupt geltenden sozialdemokratischen Vorgängerregierung entzogen worden. 

Verhindert werden kann das Inkrafttreten der Gesetzesreform nun nur noch durch das Verfassungsgericht oder Staatspräsident Klaus Iohannis. Der Staatschef kann sie zur Neuberatung ins Parlament zurückschicken. 

Seit dem EU-Beitritt 2007 Rumäniens stehen Justiz und Rechtsstaat des Landes wegen gravierender Korruptionsprobleme unter Sonder-Überwachung der EU-Kommission. Wegen ungenügender Fortschritte in diesem Bereich gab es bisher noch keine Einstimmigkeit im Europäischen Rat für einen Schengen-Beitritt der beiden Länder. Auch der EuGH bemängelte bereits die Fortschritte Rumäniens, die das Land seit seinem EU-Beitritt in Sachen Justiz gemacht habe.

pab/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Korruptionsproblemen: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49916 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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