Rühe-Kommission legt Abschlussbericht vor: Bundes­tag gibt weiter Marsch­befehle

16.06.2015

Sie zählen zu den folgenschwersten Entscheidungen des Bundestags: die Abstimmungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Umweg über das nationale Parlament ist in der Nato umstritten.

Ob nach Afghanistan, Mali oder in den Irak: Der Bundestag hat in den vergangenen 20 Jahren Zehntausende Soldaten in bewaffnete Auslandseinsätze geschickt. Oft wurde heftig darüber gestritten, 2001 stellte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sogar die Vertrauensfrage, um einen Einsatz durchzusetzen. Am Ende sagte das Parlament aber immer Ja. 140 Mal entschieden die Abgeordneten über Auslandseinsätze. 140 Mal stimmte sie zu - oft mit großer Mehrheit.

Das deutsche System der Parlamentsbeteiligung ist bei den Bündnispartnern allerdings umstritten. Das liegt vor allem daran, dass der Bundestag in der Lage ist, ganze Nato- oder EU-Einsätze zu behindern oder sogar zu blockieren. Die Bundeswehr stellt 15 Prozent der 7.000 Dienstposten in den Nato-Kommandostrukturen. Ein Rückruf der Soldaten könnte kaum kompensiert werden.

Noch deutlicher wird das Problem bei den Nato-Aufklärungsflugzeugen vom Typ Awacs. Deutschland ist an den Besatzungen zu einem Drittel beteiligt. Wenn die Bundeswehrsoldaten abgezogen werden, sind längere Awacs-Einsätze kaum möglich. Da die Kooperation zwischen Nato-Partnern in Zeiten knapper Kassen und wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen zunimmt, wird auch das deutsche Zustimmungsverfahren zunehmend skeptisch betrachtet. 14 Monate lang befasste sich deswegen eine Bundestags-Kommission unter Leitung des früheren Verteidigungsministers Volker Rühe (CDU) mit dem Thema.

Die große Reform wird es nicht geben

Jetzt liegt das Ergebnis vor. Die Experten schlagen eine kleine Lösung vor: Das sogenannte Parlamentsbeteiligungsgesetz wird nachjustiert, eine große Reform gibt es aber nicht. Der Kernpunkt des Berichts: Vorratsbeschlüsse, wie sie aus den Reihen der Union gefordert wurden, wird es weiterhin nicht geben. Mit der SPD war das nicht zu machen.

Der Unions-Vorschlag betraf die Awacs-Problematik. Zwei Mal scherte Deutschland aus Einsätzen der Aufklärungsflugzeuge aus: Anfang 2011, als die Nato die Flieger nach Afghanistan schickte, und wenige Monate später, als das Bündnis mit Luftangriffen in den libyschen Bürgerkrieg eingriff. In beiden Fällen war das aber eine Entscheidung der schwarz-gelben Regierung. Der Bundestag war gar nicht daran beteiligt - weil es ja nicht um eine Entsendung ging. Er hätte noch nicht einmal sagen
können: Wir wollen das jetzt anders entscheiden.

Eine Ergänzung des Gesetzes empfiehlt die Kommission allerdings für die Hauptquartiere und Stäbe der Nato. Die Entsendung von Nato-Führungspersonal soll nicht als Auslandseinsatz betrachtet werden - es sei denn, das Hauptquartier befindet sich mitten im Krisengebiet.

Parlament soll Informationen bekommen

An mehreren Stellen sollen die Parlamentsrechte sogar gestärkt werden. Einmal im Jahr soll die Regierung über die sogenannten "Verbundfähigkeiten" informiert werden. Das sind beispielsweise die Waffensysteme, die sich Bündnispartner teilen. Außerdem soll das Parlament künftig die zuständigen Ausschüsse über die Einsätze der Spezialkräfte unterrichten.

Ab September soll sich der Bundestag mit den Vorschlägen befassen. Rühe warb für einen breiten Konsens. "Das ist genauso wichtig wie gute Gewehre, wie funktionierende Panzer und Hubschrauber", sagte er.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rühe-Kommission legt Abschlussbericht vor: Bundestag gibt weiter Marschbefehle . In: Legal Tribune Online, 16.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15885/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen