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Kampf gegen häusliche Gewalt: NRW will Schutz für Betrof­fene ver­län­gern

03.09.2025

Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen

14 statt zehn Tage Ausschluss für den Täter: Opfer von häuslicher Gewalt sollen so mehr Zeit bekommen, um sich Hilfe zu organisieren. Foto: picture alliance / dpa | Maurizio Gambarini

Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig länger vor Tätern geschützt werden: Die Landesregierung plant, Wohnungsverweise und Rückkehrverbote auf 14 Tage zu verlängern. Bisher sind zehn Tage Ausschluss erlaubt.

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Die Landesregierung will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen und daher Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote verlängern. Künftig sollen die Maßnahmen zunächst bis zu 14 statt zehn Tage gelten. Das Kabinett hat nach dpa-Informationen am Dienstag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes (PolG NRW) auf den Weg gebracht.

Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote sollen nach Verhängung der ersten Maßnahme noch einmal um die gleiche Zeit verlängert werden können, künftig also bis zu 28 Tage statt wie bisher 20.

Nach Angaben des Innenministeriums sollten mehr Zeit und damit Sicherheit geschaffen werden, sodass Betroffene einer akuten Gewaltspirale entkommen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Unterstützung in Anspruch nehmen können. Häusliche Gewalt sei eines der gravierendsten Sicherheitsprobleme im privaten Umfeld und betreffe weiterhin zahlreiche Frauen, Männer und Kinder.

Reul: "Mehr Zeit, um Hilfe zu bekommen"

Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der dpa: "Für Betroffene von häuslicher Gewalt zählt jeder Tag, an dem sie sicher sind. Darum geben wir ihnen nicht nur zehn, sondern jeweils 14 Tage Schutz. Das ist jetzt mehr Zeit, um Hilfe zu bekommen und einen Weg in Sicherheit zu finden."

Auch auf Bundesebene gibt es bereits Pläne für stärkere Schutzinstrumente: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat erst vergangene Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz verankert werden soll. Damit solle insbesondere das Sicherheitsgefühl von Frauen gestärkt werden, die sich gegen Gewalt wehren.

In der Änderung des PolG NRW sollen außerdem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu verdeckten polizeilichen Maßnahmen sowie zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umgesetzt werden. Auch die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse und zum Einsatz von künstlicher Intelligenz werden laut Landesregierung an die Rechtsprechung angepasst. Der Entwurf geht nun zunächst in die Verbändeanhörung und an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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Kampf gegen häusliche Gewalt: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58064 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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