Das EU-Parlament hat die Rückführungsverordnung beschlossen. Möglich war das mit den Stimmen von CDU und CSU und rechten Parteien. Das Vorhaben soll Abschiebezentren in Drittländern ermöglichen.
Die Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament hat mit Unterstützung rechter Parteien wie der AfD ein Gesetzesprojekt zur Verschärfung der EU-Asylpolitik vorangetrieben. Bei einer Abstimmung hat das Plenum einen Entwurf angenommen, der unter anderem die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte "Return Hubs" in Staaten außerhalb der EU ermöglichen soll. Er ist die Voraussetzung für Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, die ebenfalls die Idee von Rückkehrzentren voranbringen wollen. Für den Text stimmten 389 Abgeordnete, 206 votierten dagegen. 32 enthielten sich.
Brisant ist das Votum vor allem, weil der Text nicht nur mit Unterstützung der Rechten angenommen, sondern auch mit ihnen abgestimmt wurde. Dies hatten jüngst Recherchen der dpa gezeigt, die unter anderem Absprachen in einer Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten offenlegten. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber hatte zuvor immer den Eindruck vermittelt, dass sie eine Zusammenarbeit mit Parteien wie der AfD ausschließt. Für Deutschland hat die CDU im Jahr 2018 einen Unvereinbarkeitsbeschluss in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der AfD getroffen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte diesen im Oktober 2025 bekräftigt.
EVP-Fraktionschef Weber waren die Vorgänge nach eigenen Angaben nicht bekannt. Der CSU-Politiker hat nach dpa-Informationen intern deutlich gemacht, dass die Kontakte mit der AfD inakzeptabel waren und sich nicht wiederholen dürfen. Den Zeitungen der Mediengruppe Bayern sagte er diese Woche: "Die Brandmauer ist wichtig und sie steht." Die AfD stehe gegen alles, wofür er politisch kämpfe.
Kooperationspflicht für abgelehnte Asylbewerber
Das neue Gesetz soll neben den sogenannten "Return Hubs" auch klarere Regeln für die Rückführung und neue Anreize für die freiwillige Rückkehr von Migranten schaffen. Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken.
Migranten, die die Kooperation verweigern, müssten demnach europaweit mit der Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente rechnen. Eine solche Streichung von Leistungen dürfte nach deutschem Recht für Dublin-Flüchtlinge verfassungswidrig sein.
Ausreisepflichtige könnten den Plänen zufolge außerdem bis zu 24 Monate inhaftiert werden, etwa wenn sie nicht kooperieren. Eine zusätzliche Verlängerung soll im Falle von Sicherheitsrisiken möglich sein.
Während EU-Mitgliedstaaten derzeit nicht verpflichtet sind, von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Abschiebebescheide anzuerkennen, sieht der nun im Parlament abgestimmte Text vor, dass eine solche gegenseitige Anerkennung ab 2027 verpflichtend wird – es sei denn, sie widerspricht der öffentlichen Ordnung. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten.
Einigung mit Sozialdemokraten und Liberalen kam nicht zustande
Im Parlament hatte das von der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagene Gesetzesprojekt monatelang festgesteckt, weil sich EVP, Sozialdemokraten und Liberale nicht einigen konnten. Ein Grund war, dass die Sozialdemokraten dem Konzept der "Return Hubs" in der vorliegenden Form nicht zustimmen wollten. Eigentlich arbeiten die drei Parteifamilien in einer Art informeller Koalition zusammen. Sie haben eine knappe Mehrheit im Parlament, die die Zusammenarbeit mit Rechtsaußen überflüssig machen sollte.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen hatte der französische Abgeordnete François-Xavier Bellamy den Vorschlag vorgelegt, der vom rechten Flügel unterstützt wurde. In dem Zusammenhang tauschten sich nach dpa-Informationen ein Mitarbeiter der EVP-Fraktion sowie eine Mitarbeiterin von Bellamy in einer WhatsApp-Gruppe mit den Rechtsfraktionen darüber aus.
Pläne verstoßen gegen Menschenrechte
Über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen und die EU-Grundrechteagentur haben bereits vor einem Jahr schwere Bedenken gegen die geplante Rückführungsverordnung angemeldet. UN-Sonderberichterstatter:innen, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats haben erst vor wenigen Wochen schwere völkerrechtliche Vorbehalte geäußert, erinnerte Amnesty International.
"Politisch ist das eine Normalisierung von rechtsextremen Positionen, die vor allem symbolischer Natur sind, weil sie faktisch nicht umsetzbar sind", sagte Constantin Hruschka, Migrationsrechtler und Professor für Sozialrecht an der EH Freiburg, gegenüber LTO. "Rechtlich lassen sich die Grundlagen schaffen, sie sind aber in Bezug auf die Return Hubs und die Ausweitung der Abschiebungshaft ein Verstoß gegen Menschenrechte."
Die Return Hubs sind laut Hruschka menschenrechtlich mindestens fragwürdig. Es seien Haftanstalten, daher müssen die Bedingungen der Freiheitsentziehung gelten. Die Vorgaben des EGMR und des EuGH seien zu diesen Fragen klar: Eine Inhaftierung sei nur erlaubt, wenn auch eine zeitnahe Abschiebung möglich ist. "Alles andere ist eine Beugehaft, und die ist nach der internationalen Rechtsprechung rechtswidrig", so der Migrationsrechtler. Es wären Verstöße gegen das Recht auf Freiheit aus Art. 5 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 6 EU-Grundrechte-Charta. "Politisch gibt es offenbar die Idee, dass Menschen ohne Aufenthaltstitel rechtlos gestellt sind – doch auch jede Abschiebung muss in Sicherheit und Würde stattfinden", betont Hruschka. Da dürfen Staaten gewisse Dinge nicht, selbst wenn sich Menschen nicht kooperativ zeigen.
Keine Haft ohne richterliche Anordnung
Auch das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich klargestellt, dass auch die Abschiebehaft unter dem Richtervorbehalt steht. Ohne eine richterliche Anordnung ist diese Haft rechtswidrig. In der Rückführungsverordnung ist jedoch derzeit vorgesehen, dass deren Anordnung auch durch Behörden möglich sein soll. Dies wäre in Deutschland also nicht mit der Verfassung vereinbar.
Hruschka erinnert, dass schon die Rückführungsrichtlinie 2008 von Kritikern als "Richtlinie der Schande" bezeichnet worden sei, weil diese die menschenrechtlichen Vorgaben ausgeschöpft hat. Der EuGH hat sie dann noch menschenrechtskonformer ausgestaltet. "Wenn aber jetzt noch eine Verschärfung kommt", so Hruschka, "werden die menschenrechtlichen Standards unterschritten."
Eine erste Verhandlungsrunde zur Rückführungsverordnung soll laut EU in Kürze stattfinden.
tap/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Verschärfung der europäischen Asylpolitik: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59610 (abgerufen am: 19.04.2026 )
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