Verbot russischen Rundfunksenders: "RT DE" zieht vors Ver­wal­tungs­ge­richt

09.02.2022

Der deutsche Ableger der ehemaligen Russia Today, "RT DE", darf seine Rundfunkbeiträge nach einem kürzlich ergangenen Verbot nicht mehr in Deutschland senden. Dagegen wendet er sich nun an das VG Berlin.

Der russische Kanal "RT DE" will vor Gericht gegen das kürzlich ergangene Sendeverbot in Deutschland vorgehen. Das Unternehmen RT DE Productions habe sich an das Verwaltungsgericht (VG) Berlin gewandt mit dem Antrag auf Aufhebung des Sendeverbots, teilte der staatliche Fernsehsender am Mittwoch in Moskau mit. Das Medium will damit eine Erlaubnis für das Mitte Dezember gestartete deutschsprachige TV-Programm "RT DE" des russischen Staatsmediums RT (ehemals Russia Today) erstreiten. Die Klage richtet sich demnach gegen die deutschen Medienregulierer, die die Ausstrahlung von RT DE in der vergangenen Woche wegen einer fehlenden Sendelizenz verboten hatten.

RT - ehemals Russia Today - hofft, dass das Gericht die Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg aufhebt und die Ausstrahlung des Programms erlaubt. In Deutschland ist für bundesweite TV-Programme eine Rundfunklizenz nötig. RT DE Productions hatte darauf hingewiesen, lediglich Inhalte zu produzieren. Die Ausstrahlung des Fernsehprogramms erfolge vielmehr durch die Moskauer Firma TV-Novosti aus der russischen Hauptstadt - und nicht aus Deutschland.

Das Moskauer Außenministerium hatte als Reaktion auf das Sendeverbot am Donnerstag der Deutschen Welle (DW), dem Auslandssender der Bundesrepublik, die Sendelizenz in Russland entzogen. Das DW-Büro in Moskau wurde geschlossen, den Journalistinnen und Journalisten wurden die Akkreditierungen entzogen. Für die DW-Reporter kommt dies einem Arbeitsverbot gleich, während die RT-Vertreter in Deutschland weiter tätig sein dürfen. Der Konflikt dürfte auch beim Besuch von Kanzler Olaf Scholz in Moskau eine Rolle spielen. Scholz trifft am 15. Februar den russischen Präsidenten Wladimir Putin.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Verbot russischen Rundfunksenders: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47474 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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