Wer Waffen besitzen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck will, dass künftig auch ein psychologisches Attest vorgelegt werden muss und verlangt klare Regeln zum Behördenaustausch.
In der Debatte um schärfere Sicherheitsgesetze fordert Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck strengere Kontrollen beim Waffenrecht. "Waffen dürften nicht in die falschen Hände geraten. Wer sich eine Waffe besorgen will, sollte ein psychologisches Attest vorlegen müssen", sagte Habeck den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der französischen Zeitung Ouest-France.
"Psychologisch instabilen Tätern würde man den Zugang zu Schusswaffen so erschweren", betonte der Wirtschaftsminister. Neben der Volljährigkeit sind laut Waffengesetz die "erforderliche Zuverlässigkeit", Sachkunde und weitere Punkte Voraussetzungen für die Erlaubnis des Waffenbesitzes. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat etwa im vergangenen Jahr entschieden, dass AfD-Mitglieder nach dem geltenden Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen sind.
Habeck: "Behörden müssen miteinander reden"
Habeck verlangte ferner eine gesetzliche Grundlage, die präzise festlege, über welche Informationen sich die Sicherheitsdienste im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum bei verschiedenen Bedrohungslagen in Deutschland austauschen müssten. Es gebe ein Verfassungsgebot, dass die Polizei und die Nachrichtendienste nicht zu einer Behörde verschmolzen werden dürfen. "Aber miteinander reden müssen sie", mahnte Habeck. Dafür brauche es eine gesetzliche Grundlage, die auch klare Verantwortlichkeiten benenne.
Habeck erinnert zudem daran, dass die Ampel-Regierung Regelungen für eine automatische Datenanalyse vorgeschlagen habe, um die Informationsflüsse zwischen Polizei und Nachrichtendiensten und zwischen den verschiedenen Polizeibehörden zu verbessern. Die rechtliche Grundlage dafür habe aber die Union im Bundesrat blockiert.
Der Einsatz der Datenanalyse-Software "Hessendata" durch die Polizei in Hessen war vom Bundesverfassungsgericht vor knapp zwei Jahren als verfassungswidrig eingestuft worden. Die Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten seien nicht hinreichend bestimmt, wodurch unklar bliebe, welche Daten für eine Analyse genutzt werden, bemängelten die Karlsruher Richter damals.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Habeck fordert strengere Voraussetzungen: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56318 (abgerufen am: 12.02.2025 )
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