Druckversion
Samstag, 24.01.2026, 12:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/robert-enke-wortmarke-unterscheidungskraft-markeneintragung-dpma
Fenster schließen
Artikel drucken
6082

BPatG zu Wortmarken: Name des verstorbenen Fußballprofis "Robert Enke" eintragungsfähig

26.04.2012

Das DPMA hatte die Anmeldung der Wortmarke "Robert Enke" als nicht unterscheidungskräftig zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Ehefrau des verstorbenen Nationaltorhüters hatte vor dem 27. Senat des BPatG nun Erfolg.

Anzeige

Das Bundespatentgerichts (BPatG) entschied, dass die Namen von Menschen schon von ihrer Zweckbestimmung her unterscheidungskräftig seien. Beschreibend könne "Robert Enke" allenfalls als Inhaltsangabe von Büchern und anderen Medien sowie informativen Veranstaltungen sein. Markenschutz müsse jedoch auch für diese Waren und Dienstleistungen möglich sein. Schließlich könne nahezu jedes aussagekräftige Wort den Inhalt einer publizistischen Darstellung beschreiben. Allein der Name sei jedoch noch keine Inhaltsangabe (Beschl. v. 27.03.2012, Az. 27 W (pat) 83/11).

Die Witwe des verstorbenen Fußballspielers Robert Enke hatte den Namen ihres Mannes als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Die Behörde wies die Anmeldung der Wortmarke "Robert Enke" als nicht unterscheidungskräftig zurück. Die angemeldeten Waren und Dienstleistungen könnten sich thematisch mit dem 2009 verstorbenen Fußballtorwart Robert Enke befassen. Dieser sei als Person der Zeitgeschichte einem breiten - auch nicht fußballinteressierten - Publikum bekannt. Es fehle für die Eintragung als Marke deshalb am - für das Publikum erkennbaren - Hinweis auf die Herkunft der Waren.  

Dies sahen die Münchner Richter anders. Für die Eintragung der Marke sei unerheblich, ob beim Verbraucher der Eindruck entstehen könnte, dass der Namensträger bzw. sein Rechtsnachfolger mit dem Anbieter oder mit den Waren und Dienstleistungen in Beziehung stehe. Ob dies tatsächlich der Fall ist und ob die Benutzung einer Marke am Markt erlaubt ist, sei im Löschungsverfahren oder nach Wettbewerbsrecht zu prüfen.

Unabhängig vom Recht der Ehefrau am Namen des verstorbenen Ehemannes könne die Anmeldung von Namen generell kein Missbrauch im Sinne des Markengesetzes sein. Der Schutz gegen die Verletzung postmortaler Persönlichkeitsrechte als "private Rechte" werde im Markeneintragungsverfahren nicht geprüft. Auch diese Bedenken bestünden jedoch bei der vorliegenden Anmeldung nicht. Der Name "Robert Enke" werde weder in dem angemeldeten Zeichen in einen Kontext gestellt noch mit Waren und Dienstleistungen in Verbindung gebracht, die das Andenken an diesen beeinträchtigen könnten.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BPatG zu Wortmarken: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6082 (abgerufen am: 24.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Fußball
    • Markenrecht
  • Gerichte
    • Bundespatentgericht (BPatG)
Rechtsstreit mit Ritter Sport um quadratische Müsliriegel 13.01.2026
Markenrecht

LG Stuttgart verneint Unterlassungsansprüche:

Ritter Sport muss mit "MON­NEMer QUADRAT" leben

Quadratisch, praktisch – und zu ähnlich? Durch einen Haferriegel sieht Ritter Sport seine Markenrechte verletzt und verklagt ein Mannheimer Unternehmen. Vor dem LG Stuttgart allerdings ohne Erfolg, doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.
 

Artikel lesen
Unmut über Viagogo auch bei den Fans 08.01.2026
Kultur

Zweitmarktanbieter verliert gegen Bundesligisten:

Über Via­gogo gekaufte Tickets berech­tigen nicht zum Sta­di­on­be­such

Seit Jahren verägert die Ticket-Plattform Viagogo mit ihrem Geschäfsmodell Konzertveranstalter, Fußballvereine und deren Fans. Vor Gerichten kassierte der Zweitmarktanbieter zuletzt Niederlagen, die jüngste nun gegen den FC St. Pauli.

Artikel lesen
Andy Grote (SPD), Innensenator von Hamburg, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK). 05.12.2025
Innere Sicherheit

Beschlüsse der Innenministerkonferenz:

Gemein­same Droh­nen­ab­wehr ab Dezember, Bund finan­ziert Asyl­zen­tren

Die Innenministerkonferenz in Bremen fasste 66 Beschlüsse. Die Schwerpunkte lagen diesmal in den Bereichen Drohnenabwehr und Gewaltprävention in Fußballstadien. Auch die Finanzierung von Asylzentren an Flughäfen wurde geklärt.

Artikel lesen
Lois Maxwell und Sean Connery in James Bond 007 "Goldfinger" 04.12.2025
Markenrecht

Amazon unterliegt beim BGH:

Kein Schutz für "Miss Money­penny"

Dass mit dem Namen "Moneypenny" Werbung für persönliche Assistentinnen gemacht wird, passte den Rechteinhabern an den "James-Bond"-Filmen nicht. Vor dem BGH scheiterten sie aber, der Filmfigur mangele es an eigenständiger Bekanntheit.

Artikel lesen
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens 03.12.2025
Innere Sicherheit

Beschlussvorlagen der IMK:

Canna­bis­kon­su­menten und Fuß­ball­fans im Visier der Innen­mi­nister

Von Drohnen bis zur Bekämpfung illegaler Schusswaffen: Die Agenda der heute startenden IMK ist mit fast 80 Punkten vollgepackt. Besondere Beachtung gilt Anträgen, die sich mit der Sicherheit beim Stadionbesuch und mit Cannabis befassen.

Artikel lesen
Streit um "Druck18" 25.11.2025
Markenrecht

Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg:

Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht

Der rechtsextreme Online-Shop "Druck18" wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich IP/IT in Frank­furt (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von GEMÜ Gebrüder Müller Apparatebau GmbH & Co. KG
Syn­di­kus­rechts­an­walt / Wirt­schafts­ju­rist / Un­ter­neh­mens­ju­rist...

GEMÜ Gebrüder Müller Apparatebau GmbH & Co. KG , Kup­fer­zell

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Rechts­an­wält*in­nen im Be­reich IP/IT (3-5 Jah­re Er­fah­rung)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH