Der Schokoladenhersteller will nicht gegen die Stiftung Warentest klagen. Im September stellte das OLG München klar, dass die Produkte von Ritter Sport bzgl. eines Vanillearomas nicht irreführend gekennzeichnet seien. Trotz Imageschadens wolle man aber keine Schadensersatzforderungen geltend machen, sagte nun ein Unternehmenssprecher.
Der Schokohersteller Ritter Sport verzichtet auf mögliche Schadenersatzforderungen gegen die bekanntesten deutschen Tester. "Wir werden nicht gegen die Stiftung Warentest klagen", sagte ein Unternehmenssprecher dem Tagesspiegel. Der Schokoladenhersteller hatte im September vor Gericht im Streit mit der Stiftung Warentest gesiegt. Die Stiftung darf nach der Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München Ritter Sport in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.
In einem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen vor gut einem Jahr hatten die Prüfer der Ritter-Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Der Hersteller hatte eine einstweilige Verfügung gegen diese Behauptung erreicht. Ob das Aroma tatsächlich natürlich oder chemisch hergestellt ist, konnte das Gericht nicht klären.
"Unser Ziel war es, zu beweisen, dass unsere Deklaration korrekt ist und Zweifel auszuräumen", sagte der Ritter-Sport-Sprecher dem Bericht zufolge, "das haben wir erreicht". Durch den Streit sei Ritter Sport ein enormer Imageschaden entstanden. Nach dem Urteil hatte der Sprecher gesagt, nachteilige Folgen beim Absatz ließen sich kaum nachweisen, da der Umsatz in der Vorweihnachtszeit generell höher sei.
dpa/una/LTO-Redaktion
Nach Streit mit Stiftung Warentest: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13826 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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