Richtigstellung zur LTO-Presseschau vom 28. Januar 2025: Rich­tig­stel­lung

30.01.2025

Richtigstellung zur LTO-Presseschau vom 28. Januar 2025:

Richtigstellung

In der LTO-Presseschau vom 28.01.2025 mit der Überschrift "Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2025 CDU /CSU für Änderung des Asylgesetzes/ Kein Niqab am Steuer/ Neuer Präsident des Obersten Gerichts in Israel?" haben wir einen FAZ-Bericht an einer Stelle falsch zusammengefasst. 

So heißt es in Bezug auf ein Urteil des OLG Köln zur Reichenliste des Manager Magazins über Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz:

"Während sein Anwalt Christian Schertz die Entscheidung so versteht, dass das Gericht dem Magazin die Nennung des Namens verboten habe, weil es in der Namensnennung ein Zwangsouting mit 'Prangerwirkung' sehe, hält das Manager Magazin an seiner Berichterstattung fest. Es versteht die Entscheidung so, dass das Gericht nur beanstande, dass der falsche Eindruck entstehe, der Mann sei Deutscher."

Hierzu stellen wir richtig:

Prof. Dr. Schertz versteht die Entscheidung nicht so, dass das Gericht dem Magazin die Nennung des Namens verboten hat, weil es in der Namensnennung ein Zwangsouting mit Prangerwirkung sieht. Vielmehr hatte er gegenüber dem Chefredakteur von Legal Tribune Online deutlich gemacht, dass das OLG Köln die Aufnahme des konkreten Unternehmers dadurch bereits untersagen konnte, weil dieser nicht mehr deutscher Staatsangehöriger ist.

Die LTO-Redaktion hatte sich daher gegen einen eigenen Bericht zu dem Urteil entschieden. Das von der LTO-Redaktion im Arbeitsprozess unabhängige Presseschau-Team hat dann aber den FAZ-Bericht zu dem Urteil in die Presseschau aufgenommen. Bei der Zusammenfassung des FAZ-Berichts ist der oben genannte Fehler unterlaufen. 

Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Die Redaktion

Zitiervorschlag

Richtigstellung zur LTO-Presseschau vom 28. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56478 (abgerufen am: 16.01.2026 )

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