Die thüringische AfD-Fraktion hat angekündigt, die Ernennung neuer Richter zu verhindern. Hintergrund sind Streitigkeiten im Landtag um den Vorsitz im Justizausschuss. Das Justizministerium sieht das allerdings gelassen.
Die thüringische AfD-Fraktion hat angekündigt, sich aus dem Richterwahlausschuss zurückzuziehen und damit die Ernennung neuer Richter zu blockieren. Hintergrund sind Streitigkeiten im Landtag um den Vorsitz im Justizausschuss.
Es geht um die Nachfolge von Stephan Brandner – der Spitzenkandidat der Thüringer AfD ist in den Bundestag gewechselt. Er war zuvor Vorsitzender des Justizausschusses des Thüringer Landtags und zugleich Mitglied des Richterwahlausschusses.
Im Justizausschuss sollte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, den Vorsitz übernehmen. Der AfD steht der Posten zu. Allerdings hatten Linke, SPD und Grüne im Justizausschuss Möller ihre Stimmen verweigert. Im Gegenzug will die AfD nun den Richterwahlausschuss lahmlegen.
Der Richterwahlausschuss besteht aus vier Richtern und acht Abgeordneten, die vom Landtag gewählt werden. Die Thüringer Verfassung sieht vor, dass jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied im Richterwahlausschuss vertreten sein muss. Am Donnerstag sollte das Plenum eigentlich Brandners Nachfolger wählen. Die Wahl wurde jedoch von der Tagesordnung genommen. Die AfD-Fraktion hatte angekündigt, keinen Kandidaten zu benennen und Brandners Stellvertreterin Wiebke Muhsal "abzuziehen".
Nachdem Möller nicht zum Vorsitzenden des Justizausschusses gewählt worden sei, wolle man erreichen, dass "die parlamentarischen Gepflogenheiten wieder eingehalten werden", sagte Muhsal am Dienstag. Da die Regierungsfraktionen aber deutlich gemacht hätten, dass sie Möller nicht als Justizausschussvorsitzenden wählen würden, sei eine Mehrheit für den Richterwahlausschuss auch nicht denkbar, teilte die AfD mit. Deshalb verzichte man auf einen Vorschlag und ziehe zudem Brandners Stellvertreterin Muhsal aus dem Gremium ab.
Justizministerium: Richterwahlausschuss bleibt handlungsfähig
Die AfD will den Richterwahlausschuss damit handlungsunfähig machen. Das wiederum soll Landesjustizminister Dieter Lauinger (Grüne) unter Druck setzen. Der Richterwahlausschuss muss bei der Berufung von Richtern auf Lebenszeit zustimmen. Im Justizministerium gibt man sich allerdings gelassen: "Der Richterwahlausschuss hat sich nach der vergangenen Landtagswahl ordnungsgemäß konstituiert und erfolgreich gearbeitet. Das Ausscheiden des bisherigen Mitglieds Stephan Brandner stellt die Handlungsfähigkeit nicht in Frage", sagte Lauinger.
Das Thüringer Richtergesetz sieht zwar unverzüglich eine Ersatzwahl vor, wenn ein Abgeordneter ausscheidet. Bis dahin tritt allerdings automatisch Brandners Stellvertreterin Muhsal an seine Stelle. Es ist also zumindest zweifelhaft, ob die AfD sich einfach so aus dem Ausschuss "abziehen" kann. Natürlich muss Muhsal nicht an Sitzungen teilnehmen – beschlussfähig ist der Ausschuss aber auch ohne sie.
Vorläufig geht es der AfD wohl eher um die öffentliche Aufmerksamkeit. Schon nach der Landtagswahl 2014 gab es Querelen um die Besetzung des Richterwahlausschusses. Die Regierungsfraktionen hatten sich lange geweigert, Brandner zu wählen. Er gilt als Vertreter des völkischen Flügels der AfD und ist im Landtag mit zahlreichen Ordnungsrufen wegen Beleidigungen anderer Abgeordneter aufgefallen.
Auch dem Juristen Möller werfen Linke, SPD und Grüne vor, sich "unwählbar" gemacht zu haben. Dies gelte unter anderem für sein Verhalten im Landtag, "wo er durch zahlreiche Sitzungsunterbrechungen parlamentarische Rechte missbrauchte".
Mit Material von dpa
Annelie Kaufmann, Streit im Thüringer Landtag: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26013 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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