Nach der wegweisenden BVerfG-Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung geht der Richterverband Mecklenburg-Vorpommern gegen die Landesregierung vor. Sie müsse anständiger bezahlen, spiele aber auf Zeit – das Ministerium weist das zurück.
Der Ableger des Richterbundes in Mecklenburg-Vorpommern (MV) hält die Besoldung für Richter und Staatsanwälte für zu niedrig. Er hat daher Verfassungsklage gegen die Besoldungsstruktur des Landes beim Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erhoben.
Aus Sicht des Richterbundes weiß die Landesregierung ganz genau, dass Richter und Staatsanwälte anständiger bezahlt werden müssten. Sie spiele allerdings auf Zeit, wirft er ihr vor: "Die gewählte Hinhaltetaktik sendet ein fatales Signal, wird für das Land teuer, kostet qualifizierten Nachwuchs und führt zu wachsender Unzufriedenheit in der Justiz", teilte der Verband mit.
Richter und Staatsanwälte werden (wie Beamte) besoldet. Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) bestimmt, dass der Staat Beamte und ihre Familien lebenslang angemessen finanziell absichern muss (Alimentationsprinzip). MV hat knapp 30.000 aktive und pensionierte Beamte. Laut Ministerium sind 600 davon Richter und Staatsanwälte.
Wegweisende BVerfG-Entscheidung gibt Anlass zur Klage
Hintergrund der Verfassungsklage des Richterbundes ist vor allem ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom September 2025, nach dem die Beamtenbesoldung in Berlin jahrelang mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig niedrig war. Dem war eine Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zu acht Berliner Verfahren vorausgegangen. Nach den Gerichtsentscheidungen steht fest: Berlin hat seine Beamten teils jahrelang zu schlecht bezahlt.
Dieser BVerfG-Beschluss wirkt sich aber nicht nur auf Berlin aus, denn das BVerfG hat in der Entscheidung die Maßstäbe für eine angemessene Beamtenbesoldung komplett überarbeitet. Dabei hat es konkrete Kennzahlen festgelegt, anhand derer ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip vorliegt.
Demnach liegt ein solcher Verstoß vor, wenn eine Besoldung "evident unzureichend" ist. Der Zweite Senat gab in seinem Beschluss einen Dreischritt vor, wie das zu prüfen ist: Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung, Ausnahmemöglichkeit. Die Details dazu hat Marcel Schneider ausführlich an dieser Stelle aufgeschrieben.
Nach dieser BVerfG-Entscheidung war die Aufregung groß, denn in vielen Bundesländern dürfte die Besoldung nach den neuen Maßgaben viel zu niedrig sein – und zwar nicht nur in Berlin, wo man mittlerweile über eine Milliarde Euro Nachzahlungen im ohnehin schon knappen Landeshaushalt einplant. Diese Entscheidung hat "uns in seiner Tragweite und auch in seiner vollständigen Neuausrichtung der Grundsätze der Beamtenbesoldung alle miteinander überrascht", gab der Berliner Finanzminister Stefan Evers (CDU) zähneknirschend zu.
Auch der Bund muss sehr viel Geld nachzahlen: Er hatte schon im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, laut dem rund sieben Milliarden Euro zusätzlich für Bundesbeamte für die Jahre 2026 und 2027 nötig sind, um den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden.
Richterbund nach Gesprächen "tief enttäuscht"
Die Landesregierung MV habe trotz mehrfacher Hinweise und konstruktiver Vorschläge keine konkreten Schritte unternommen, obwohl die BVerfG-Vorgaben klar seien, laut der Vorwurf des Richterbundes. Nach den Gesprächen zu Wochenbeginn mit dem Landesfinanzministerium sei der Verband "tief enttäuscht", weshalb er sich als Interessenvertretung seiner Berufsgruppen gezwungen gesehen habe, das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Erschwert werden die Gespräche zwischen Richterbund und Ministerium durch einen ungünstigen Zeitpunkt: Am 20. September wählt MV einen neuen Landtag. Die Besoldungsarchitektur des Landes muss dann die neue Landesregierung mit dem neuen Landtag auf den Weg bringen.
Das Finanz- und Digitalisierungsministerium, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord und die Beamtengewerkschaft dbb MV hatten bereits am Donnerstag den Vorwurf zurückgewiesen, auf Zeit zu spielen. Wegen der Anpassung der Besoldung und Versorgung stehe man seit Monaten in Kontakt. "Wir haben frühzeitig angekündigt, dass wir die Gespräche zur Weiterentwicklung des Besoldungsrechts nach der Landtagswahl fortsetzen und zu einer Einigung kommen wollen", sagte Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue (SPD) und betonte, mit den Gewerkschaften befinde sich das Ministerium in konstruktiven Gesprächen. Man setze "auf Gespräche und einen abgestimmten Weg statt auf Schnellschüsse", so Geue.
Zudem verwies das Ministerium auf eine bereits vereinbarte Anhebung der Besoldung. Zusammen mit den Gewerkschaften hatte es sich darauf geeinigt, den im Februar erzielten Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten und Richter zu übertragen. Die Bezüge wurden demnach zum 1. April um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro angehoben, zum 1. März 2027 um zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 um ein Prozent angehoben. Die Versorgung der Ruheständler steige entsprechend.
Beamtengewerkschaft: Es geht nicht nur um einzelne Berufsgruppen
Die dbb reagierte im Vorfeld beschwichtigend auf die Ankündigung des Richterbundes, Beschwerde einzureichen. "Die Kritik an der Besoldungssituation ist in vielen Punkten berechtigt", teilte sie mit. Es brauche belastbare Aussagen, einen verbindlichen Zeitplan und eine zügige gesetzgeberische Umsetzung unmittelbar nach der Landtagswahl.
Die Einschätzung, die Landesregierung betreibe eine "Hinhaltetaktik", werde den aktuellen Gesprächen und vereinbarten Arbeitsprozessen aber nicht gerecht. Statt einer öffentlichen Zuspitzung brauche es verbindliche Lösungen. Zudem dürfe die Frage der Besoldung nicht auf einzelne Berufsgruppen reduziert werden. Es gehe um eine neu organisierte Gesamtregelung für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes.
jh/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60861 (abgerufen am: 08.10.2026 )
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