Richterin spricht von "Wahnsinn": Zwölf­jäh­rige assis­tiert bei Hirn-OP, Frei­spruch für Chir­urgen

10.12.2025

Die Tochter einer Ärztin steht mit am OP-Tisch und hält ihre Hand ins Geschehen eine Körperverletzung? Das Bezirksgericht Graz-Ost verneint das, weil eine wichtige Tatfrage nicht geklärt war. Trotzdem deutliche Worte von der Richterbank.

Nach einer Notoperation, bei der die zwölfjährige Tochter einer Neurochirurgin mit am OP-Tisch stand, sind die Medizinerin und ein weiterer Chirurg in Österreich freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Chirurgen wegen Beteiligung an einer Körperverletzung angeklagt, weil sie es mutmaßlich zuließen, dass das Mädchen als medizinisch ungeschulte Person eine Behandlung durchführte. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass das Kind das Loch in den Schädel des Patienten alleine gebohrt oder mit dem Bohrgerät Druck ausgeübt hat, teilte das Bezirksgericht Graz-Ost zur Begründung mit.

Der Patient war im Januar 2024 nach einem Unfall bei Forstarbeiten mit einer schweren Kopfverletzung in eine Klinik der Stadt im Süden Österreichs eingeliefert worden. Die Tochter der Neurochirurgin hatte ihre Mutter an diesem Tag zufällig zur Arbeit begleitet und darum gebeten, mit ihr in den Operationssaal kommen zu dürfen. 

Dort bat das Kind gegen Ende des Eingriffs darum, mithelfen zu dürfen. Der angeklagte Chirurg, der das Loch bohren sollte, ließ es nach eigenen Angaben zu, dass das Kind auch eine Hand oder beide Hände auf den Bohrer legte. Er beharrte jedoch vor Gericht darauf, dass er immer die Kontrolle über das Gerät hatte.

Körperverletzung nur bei Nachweis eigener Druckausübung 

Da die Behandlung an sich fehlerfrei verlaufen war, hätte eine Körperverletzung nur vorgelegen, wenn hätte nachgewiesen werden können, dass das Kind als unbefugte Person sie durchgeführt hat. Eine von ärztlichem Personal nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführte Heilbehandlung ist in Österreich, wie auch in Deutschland, nicht als Körperverletzung strafbar. Handelt eine nicht-ärztliche Person, wird der Eingriff in die körperliche Substanz hingegen als Körperverletzung bewertet. Hierfür hätte aber wenigstens erwiesen sein müssen, dass die Tochter Druck auf das Bohrgerät ausübte. Hieran hatte das Gericht nach Durchführung der Beweisaufnahme jedoch begründete Zweifel.

Die Mutter hatte danach laut eigenen Angaben mehreren Pflegerinnen im Krankenhaus stolz erzählt, dass ihre Tochter soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt habe. Doch diejenigen Kollegen, die selbst im Operationssaal mit anwesend waren, machten vor Gericht keine genauen Angaben darüber, wer genau den Bohrer bedient hatte. Das Mädchen selbst verweigerte die Aussage.

"Da sind viele Dinge, die im Argen liegen (…) und die ich – salopp gesagt – als Wahnsinn empfinde", sagte die Richterin über die Operation. Doch sie betonte, dass es bei dem Prozess nicht um ethische, sondern um juristische Fragen gehe. "Zusammengefasst ist Ihr Verhalten vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht", sagte sie den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Richterin spricht von "Wahnsinn": . In: Legal Tribune Online, 10.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58837 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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