Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 02:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/richterdienstgericht-dg-1-22-familienrichter-ag-weimar-suspendierung-beschluss-gruende
Fenster schließen
Artikel drucken
51027

Entscheidungsgründe im Fall des Familienrichters: "Schwer­wie­gender Ver­stoß gegen die Rechtspf­lege"

von Tanja Podolski

09.02.2023

Tafel des LG Meiningen

Die Kammer des Richterdienstgerichts am LG Meiningen sah auch keine mildernden Umstände. Foto: picture alliance / dpa | Martin Schutt

Mehrere Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien: Laut den Entscheidungsründen geht das Thüringer Richterdienstgericht davon aus, dass ein Familienrichter aus Weimar nicht wieder Recht sprechen wird.

Anzeige

Der Familienrichter am Amtsgericht (AG) in Weimar habe "bewusst und schwerwiegend" gegen die Rechtspflege verstoßen. Dabei habe er "lange geplant und überlegt" gehandelt, davon ist das Dienstgericht für Richter und Staatsanwälte am Landgericht (LG) Meiningen überzeugt.

Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass er seinen Richterstatus schon kraft Gesetzes wegen der im Strafverfahren zu erwartenden Strafe verliert. Und darauf käme es nicht einmal an: Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in die Amtsführung des Richters sei so "unheilbar zerstört", dass als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht komme, heißt es in den Entscheidungsgründen, die LTO nun vorliegen (Beschl. v. 19.01.2023, Az. DG 1/22).

Rückblick: Demonstrationen und Ermittlungen

Der betroffene Richter war am AG Weimar für Familiensachen zuständig. Der Mann hatte im April 2021, als an den Schulen auch in Thüringen Maskenpflicht, Abstandsgebot und die Pflicht zu Selbsttests bestand, mit dem Hinweis auf die Gefährdung des Kindeswohls, § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), für alle Schüler:innen an zwei Schulen die Maßnahmen aufgehoben. Zugleich hatte er den Lehrer:innen untersagt, die Maßnahmen durchzusetzen (Beschl. v. 08.04.2021, Az. 9 F 148/21).

In der Folge hat sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingeschaltet, das Oberlandesgericht in Jena hatte die Entscheidung im Eilverfahren aufgehoben. Es folgten massive Demonstrationen von Querdenkern vor dem Gericht in Weimar.

Außerdem nahm die Staatsanwaltschaft Erfurt Ermittlungen auf - es gab Durchsuchungen auch im Gericht – und erhob schließlich am 17. Mai 2022 Anklage  wegen Rechtsbeugung, die inzwischen mit Beschluss vom 04. August 2022 auch zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet ist (Az. 2 KLs 542 Js 11498/21). Ein Termin für die Hauptverhandlung ist jedoch noch immer nicht angesetzt. Das zuständige LG Erfurt nennt dringende Haftsachen als Grund.

Zwischenzeitlich leitete die Präsidentin des LG Erfurt mit Verfügung vom 02. August 2021 gegen den Richter ein Disziplinarverfahren ein, der Freistaat Thüringen strengte das Verfahren vor dem Thüringer Richterdienstgericht beim LG Meiningen an. Das Disziplinarverfahren ist derweil wieder ausgesetzt.

Mit Beschluss vom 19.01.2023 suspendierte das Richterdienstgericht den Familienrichter dann vorläufig vom Dienst und kürzte die Bezüge um 25 Prozent. Gegen die Entscheidung legte der Richter mit seinem Verteidiger Gerhard Strate wie angekündigt bereits Beschwerde ein. Strate hat bereits betont, dass er die Beschlagnahme der Beweismittel für rechtswidrig hält.

"Lange und überlegt" gehandelt

Doch auf die stützen sich die Anklage und damit auch die Entscheidung des Richterdienstgerichts. Denn fest steht: Der Richter hat sich eine Zuständigkeit angemaßt, für Rechtmittel gegen Entscheidungen von Behörden sind die Verwaltungsgerichts zuständig, ein Amtsrichter darf dabei nicht tätig werden. Doch er könnte ja auch einfach einen Fehler gemacht haben, dafür gib es den Begriff des so genannten Augenblicksversagens. Das aber sei hier nicht der Fall, beurteilte das Richterdienstgericht. Vielmehr habe der Familienrichter "lange und überlegt" gehandelt.

Der Mann habe Anregungsschreiben nach § 1666 BGB mit entwickelt, heißt es in den Entscheidungsgründen, habe dazu mögliche Antragsteller gesucht und soll in die Gründung einer entsprechenden Gruppierung involviert gewesen sein. Einer Veranstaltung dazu soll er nur nicht beigewohnt haben, um sich "kein Befangenheitsproblem einzuhandeln". So jedenfalls soll es in einer WhatsApp-Nachricht heißen. Es wäre daher zwingend gewesen, dass er seine Befangenheit mitteilt, dessen sei er sich auch bewusst gewesen.

Ein Richter müsse in seinen Entscheidungen "nicht beteiligter Dritter" sein, müsse Neutralität und Distanz haben - das sei hier nicht mehr der Fall gewesen.

Anzeige

Kammer müsste nicht prüfen, tut es aber

Das Richterdienstgericht sieht in dem Verhalten des Richters nicht nur einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und gegen die Grenzen der richterlichen Zuständigkeit. Er habe auch gegen das Gebot des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Grundgesetz (GG) verstoßen, indem er den Beschluss nicht nur gegenüber den beteiligten Kindern, sondern für alle Schüler:innen, Lehrer:innen und Leitungen aussprach. Das sei zudem ein Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs und ein Eingriff in das Gewaltenteilungsprinzip.

Die Kammer legt all dies in dem Beschluss dar – obwohl sie es nach eigener Einschätzung gar nicht müsste. Denn schon die Anklageerhebung gebe hinreichende Indizwirkung für eine "entfernungsvorbereitende Dienstenthebung" gem. §§ 83 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 79 Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) i.V.m. § 42 Abs. 1 S. 1 Thüringer Dienstgesetz (ThürDG). Das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit sei so "unheilbar zerstört", dass als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht komme. Wenn das der Fall ist, könne das Richtergericht die vorläufige Suspendierung beschließen.

Mildernde Umstände nicht ersichtlich

Das sei dann auch kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und auch kein rechtswidriger Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte Unabsetzbarkeit eines Richters auf Lebenszeit.

Für die Kammer hat der Familienrichter einen "bewussten und schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtspflege" begangen. Mildernde Umstände, um von dem Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Rechtsbeugung abzuweichen, sah das Dienstgericht nicht.

Vielmehr erkannte es: "Eine bewusst falsche Entscheidung in der Sache, in Verbindung mit der willkürlichen Annahme seiner Zuständigkeit, die Ausweitung der Beschlussreichweite, gepaart mit der sachfremden Motivation (des Familienrichters) begründen daher zusammengefasst den hinreichenden Verdacht einer Rechtsbeugung".

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Entscheidungsgründe im Fall des Familienrichters: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51027 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Dienstrecht
    • Rechtsbeugung
    • Richter
  • Gerichte
    • Amtsgericht Weimar
    • Landgericht Meiningen
Gebäude des Bundesgerichtshofs 10.06.2026
Richter

Zukünftige BGH-Präsidentin:

Grünes Licht für Karin Angerer

Die designierte BGH-Präsidentin Karin Angerer wurde im Richterwahlausschuss zunächst zur Bundesrichterin gewählt, die Ernennung zur Präsidentin wird in einigen Wochen folgen. Das BVerwG muss derweil noch auf seinen neuen Präsidenten warten.

Artikel lesen
Oberstaatsanwalt Thomas Hausburger, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen 09.06.2026
Strafprozess

Prozessauftakt in Fulda:

Richter soll Probe­rich­terin sexuell beläs­tigt haben

Ein 56-jähriger Richter aus dem Gerichtsbezirk Kassel soll eine Proberichterin mehrfach an Po und an ihre Brüste gefasst und mit schlechten Beurteilungen gedroht haben. Er will nicht gewusst haben, dass sie sich unwohl gefühlt hat.

Artikel lesen
Polizistin mit gelber Sicherheitsweste auf Einsatz 08.06.2026
Polizei

VG zur Beamtin, die ihr Geschlecht wechselte:

Poli­zei­prä­si­dium darf gegen Düs­sel­dorfer Kom­mis­sarin ermit­teln

Geschlechtswechsel als Beförderungstrick? Der Fall des Düsseldorfer Kommissars, der zur Kommissarin wurde, geht in die nächste Runde. Das VG Düsseldorf bremst nun ihren Versuch aus, die Ermittlungen im Disziplinarverfahren zu stoppen.

Artikel lesen
Eine Hand hält eine Kette mit einem Davidstern (Symbolbild) 03.06.2026
Justiz

Richterliche Verfügung falsch verstanden?:

Jus­tiz­wacht­meister for­dern Jüdin auf, Davids­tern-Kette abzu­legen

In einem Strafprozess um einen antisemitischen Aushang muss eine Zuschauerin ihre Davidstern-Kette ablegen. Die Gerichte sprechen von einer "Unklarheit in der Kommunikation" über eine gerichtliche Verfügung und drücken ihr Bedauern aus.

Artikel lesen
Sina Dörr 03.06.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Sina Dörr

Richterin zu sein, ist für Sina Dörr einer der besten Jobs der Welt. Sie erzählt, was an ihrer Arbeit trotzdem nervt, welchen Nutzen sie in moderner Technologie sieht und warum sie mit KI-Halluzinationen entspannt umgeht.

Artikel lesen
Vier Personen diskutieren konzentriert, offenbar im Zusammenhang mit der Einigung über zusätzliche Richter im Rechtsstaatspakt. 27.05.2026
Justiz

Durchbruch bei "Rechtsstaatspakt":

Länder vor Eini­gung über 240 Mil­lionen Euro für 2.000 neue Richter

Nach LTO-Informationen steht der Bund-Länder-Pakt für den Rechtsstaat nach einigem Streit nun doch kurz vor dem Abschluss. Darauf haben sich die Länderspitzen bei einem Treffen in Berlin verständigt – mit konkreten Zahlen und einem neuen Kompromiss.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) En­er­gie­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das neue GEAS – Die Reform des Asylrechts in der Rechtspraxis

12.06.2026

KI-Verordnung (AI Act) in Theorie und Praxis: KI-Einsatz in der Anwaltskanzlei / Mandantschaft

11.06.2026

Arzthaftung: Aktuelle Rechtsprechung (Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse)

11.06.2026

Statusfragen und Beraterhaftung beim GmbH-Mandat

11.06.2026

Haftungsbescheid – Was ist zu tun? Grundlagen und Aktuelles

11.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH