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Deutscher Richterbund: Vor­rats­da­ten­spei­che­rung im Kampf gegen Kin­des­miss­brauch

18.09.2020

§-Zeichen an Netzwerkkabel vor Tastatur

(c) stock.adobe.com - nmann77

Die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung ist derzeit ausgesetzt, weil unter anderem der EuGH darüber noch entscheiden muss. Der Deutsche Richterbund fordert nun eine rechtssichere Regelung, um Kinder besser schützen zu können.

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Im Kampf gegen Kindesmissbrauch hat der Deutsche Richterbund (DRB) die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gefordert. "Der Rechtsstaat ist gefordert, Kinder bestmöglich vor Gewalt und Missbrauch zu schützen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) am Freitag. Zwar wolle die Regierung die Ermittlungsbefugnisse effizienter gestalten. "Es braucht aber auch eine rechtssichere Neuregelung für die ausgesetzte Verkehrsdatenspeicherung. Ohne eine anwendbare Regelung zu Mindestspeicherfristen ist die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ganz erheblich erschwert."

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Ihre Nutzung ist derzeit ausgesetzt, weil Entscheidungen unter anderem des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dazu ausstehen.

Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns soll der Bundesrat die Bundesregierung an diesem Freitag aber bereits auffordern, schon vor dem Urteil die Einführung einer "verfassungsrechtlichen und europarechtskonformen" Mindestspeicherpflicht "vorzubereiten". Die Identifizierung von Personen im Internet im Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten scheiterten zu häufig an der Realität, heißt es laut NOZ im Entschließungsantrag.

Der Richterbund stellt sich ausdrücklich dahinter: "Die Bundesregierung sollte ihre EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Arbeiten an einer europäischen Lösung voranzutreiben, um nach dem bevorstehenden Urteil des EuGH zur Frage der Mindestspeicherfristen rasch reagieren zu können", sagte Rebehn der Zeitung. "Ein Zugriff auf die Datenspuren Verdächtiger kann gerade in Fällen von Kinderpornografie helfen, Täter-Netzwerke schneller aufzudecken und fortgesetzten Missbrauch zu verhindern."

Bereits Mitte Juni hatten die Innenminister von Bund und Ländern sich für Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kindesmissbrauch ausgesprochen. Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der EuGH hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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Deutscher Richterbund: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42836 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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