Das geplante Abholzen von Hochwasser geschädigten Erlen im Spreewald ist vom OVG in zweiter Instanz gestoppt worden. Die Richter gaben damit einer Beschwerde des Naturschutzbundes Brandenburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus statt.
Damit setzten sich die Naturschützer vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen einen früheren Bescheid des Landkreises Dahme-Spreewald vom April durch, der einen Kahlschlag auf 31 Hektar Fläche ermöglichen sollte (Beschl. v. 28.09.2012, Az. 11 S 61.12).
Die Naturschützer wollten verhindern, dass der Landesforstbetrieb die abgestorbenen Bäume in dem Biotop-Revier "Schützenhaus" bei Neu Zauche bereits in der Vogelbrutzeit fällt. Dort seien geschützte Arten wie Kranich, Schwarz- und Mittelspecht auf solches Totholz angewiesen, hieß es. Nun muss die Kreisverwaltung nachgebesserte Bescheide unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange ausstellen, dann können die abgestorbenen Erlen abgeholzt werden.
Die Sommerhochwasser der vergangenen zwei Jahre hatten im Spreewald etwa 270 Hektar Landeswald mit Erlen geschädigt. Mehr als die Hälfte davon ist abgestorben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg zu Naturschutz: Richter stoppen Erlen-Kahlschlag im Spreewald . In: Legal Tribune Online, 09.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7269/ (abgerufen am: 29.03.2024 )
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